Authentifizierung der Kreditkarte wird Pflicht

Viele zahlen ihre Einkäufe im Internet mit der Kreditkarte. Die Sicherheitsanforderungen werden strenger – statt im Januar aber erst im März vollständig.

Die Sicherheitsanforderungen für das Bezahlen per Kreditkarte im Netz werden strenger.
Die Sicherheitsanforderungen für das Bezahlen per Kreditkarte im Netz werden strenger.imago images/photothek.net

Berlin-Ab 2021 werden die Sicherheitsanforderungen für das Bezahlen der Interneteinkäufe mit Kreditkarte strenger. Das teilt der Bundesverband deutscher Banken mit. Allerdings nicht schon im Januar, sondern vollständig erst im März.

Bisher müssen Käufer beim Bezahlen mit der Kreditkarte in der Regel lediglich die Kartendaten eingeben. Nach den ab dem kommenden Jahr geltenden erhöhten gesetzlichen Sicherheitsanforderungen ist dann eine sogenannte Zwei-Faktor-Authentifizierung verpflichtend.

Kunden müssen sich dafür vorab für ein entsprechendes Sicherheitsverfahren, zum Beispiel „3-D Secure“, registriert haben. Registrieren kann man sich zum Beispiel im Online-Banking. Möglicherweise hat die eigene Bank die Registrierung für ihren Kunden auch schon bei der Kartenbestellung vorgenommen.

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Transaktionen können reklamiert werden

Beim erstmaligen Bezahlen unter Einsatz des „3-D Secure“-Verfahrens geben Kunde zunächst ihre Kreditkartendaten ein. In einem zweiten Schritt werden die Angaben geprüft und je nach Bank zum Beispiel mit einer mobileTAN, einer SMS-TAN oder einer Push-Nachricht auf das eigene Smartphone freigegeben.

Ein Vorteil: Läuft etwas beim Einkauf schief, können Kreditkartentransaktionen reklamiert werden. Dafür sollten Kunden sich an die kartenausgebende Bank wenden. Bei Verdacht, dass jemand die Kreditkarte missbräuchlich genutzt hat, sollte die Karte sofort gesperrt werden.

Zeitplan verschoben

Ursprünglich sollten die strengeren Sicherheitsbestimmungen bereits ab Januar gelten. Weil die Technik aber offenbar noch nicht bei allen Anbietern voll einsatzbereit ist, hat die Finanzaufsicht Bafin eine weitere Schonfrist gewährt.

Jetzt gilt: Ab dem 15. Januar 2021 müssen Zahlungen ab 250 Euro mit zwei voneinander unabhängigen Faktoren freigegeben werden, ab 15. Februar greift die Zwei-Faktor-Authentifizierung ab 150 Euro. In vollem Umfang sollen die Regeln ab Mitte März 2021 angewendet werden.