Autorennen mit drei Toten: Berliner zu fünf Jahren Haft verurteilt

Ein junger Mann soll mit über 150 Stundenkilometern durch Treptow gerast sein. Es kam zu einem Unfall mit drei Toten. Jetzt wurde das Gerichtsurteil verkündet.

Das zerrissene und ausgebrannte Wrack an der Unfallstelle.
Das zerrissene und ausgebrannte Wrack an der Unfallstelle.Morris Pudwell

Gut ein Jahr nach einem Autorennen mit drei Todesopfern hat das Berliner Landgericht den 22-jährigen Fahrer zu fünf Jahren Haft verurteilt. Die Strafkammer sprach Omran El H. am Freitag eines verbotenes Kraftfahrzeugrennen mit Todesfolge und und der vorsätzlichen Straßenverkehrsgefährdung schuldig.

Die Richter sahen es als erwiesen an, dass H. am 2. Februar 2021 spätabends einen von ihm ausgeliehenen 450 PS starken Sportwagen, in dem sich drei Mitfahrer befanden, bei schwierigen Straßen- und Sichtverhältnissen auf mindestens 130, wahrscheinlich sogar über 150 Stundenkilometer beschleunigt hatte. „Er hatte das Ziel, möglichst schnell zu fahren“, sagte der Vorsitzende Richter.

Auf einer Straße im Bezirk Treptow verlor er dann nach den Feststellungen des Gerichts die Kontrolle über das Fahrzeug. Der Wagen berührte den Bordstein, kam von der Fahrbahn ab und prallte frontal gegen einen Baum. Durch die Wucht des Aufpralls wurde das Auto zerrissen, Fahrzeugteile kollidierten mit einem weiteren Baum, einem Schaltkasten und einem Abfallcontainer am Straßenrand.

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Ein Mitfahrer wurde aus dem Auto geschleudert und erlag am Unfallort multiplen Knochenbrüchen und Organverletzungen. Ein Mann starb ebenfalls noch am Unfallort an aufprallbedingten Verletzungen. Ein weiterer Mitfahrer erlitt schwere Brandverletzungen, an denen er wenige Tage später im Krankenhaus starb. H. wurde bei dem Unfall nur leicht verletzt.

„Es war eine Angeberfahrt mit allerschwersten Folgen“

Die Staatsanwältin sagte in ihrem Plädoyer, es sei dem Angeklagten darum gegangen, eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen. „Es war eine Angeberfahrt mit allerschwersten Folgen“, sagte die Anklägerin. Aus generalpräventiven Gründen sei eine deutliche Strafe erforderlich. Die Staatsanwältin forderte zudem eine lebenslange Sperrfrist für den Führerschein des Unfallfahrers.

Der Verteidiger plädierte auf einen Schuldspruch wegen fahrlässiger Tötung, stellte allerdings keinen konkreten Antrag. Sein Mandant sei „kein klassischer Raser“. Der damals 21-Jährige sei kein Rennen gegen einen anderen oder sich selbst gefahren. „Er fühlte sich cool, in dem kraftvollen Auto zu fahren“, sagte der Verteidiger. Das Auto selbst und an dessen Steuer gesehen zu werden, sei die Attraktion gewesen.