Bafög-Reform rückt näher: Erhöhung wohl noch dieses Jahr
Sowohl die Bedarfssätze als auch die Freibeträge sollen kräftig erhöht werden. Zudem ist die Anhebung der Altersgrenze für Bafög-Empfänger geplant.

Die von der Ampel-Koalition geplante Bafög-Reform nimmt Gestalt an. Ein erster Entwurf des Bundesbildungsministeriums, über den zuerst die Zeitungen der Funke Mediengruppe berichteten, sieht vor, dass die sogenannten Bedarfssätze beim Bafög um fünf Prozent und die Freibeträge um 20 Prozent angehoben werden sollen. Der Entwurf liegt auch der Deutschen Presse-Agentur vor.
In den Bafög-Bedarfssätzen wird festgelegt, wie viel Geld Schülerinnen, Schüler und Studierende je nach Ausbildungs- und Lebenssituation für ihren Lebensunterhalt brauchen. Bei den Freibeträgen geht es darum, ab welcher Höhe das Einkommen der Eltern, eigenes Einkommen und Vermögen bei der Ermittlung des möglichen Bafögs angerechnet wird. Die Freibetragserhöhung soll den Kreis der Bafög-berechtigten Studierenden und Schülerinnen und Schülern erweitern.
Förderung soll auch für Schüler erhöht werden
Wegen gestiegener Lebenshaltungskosten soll dem Entwurf zufolge der Bedarfssatz für Studierende von 427 auf 449 Euro im Monat steigen. Wer nicht mehr bei den Eltern wohnt, soll außerdem künftig 360 statt 325 Euro für die Miete bekommen. Studierende mit Kindern soll der Kinderbetreuungszuschlag von 150 auf 160 Euro steigen. Das Geld ist etwa für Babysitter gedacht, wenn Lehrveranstaltungen abends sind.
Auch für Schülerinnen und Schüler und Azubis soll die Förderung erhöht werden. Zudem ist geplant, die Altersgrenze von 30 Jahren bei Bafög-Beginn auf 45 Jahre anzuheben, damit auch später noch ein Studium aufgenommen werden kann.
In den vergangenen Jahren hatten immer weniger Menschen Bafög bekommen. Die Ampel-Parteien hatten in ihrem Koalitionsvertrag eine Bafög-Novelle vereinbart. Die ersten Schritte sollen nach früheren Angaben von Bildungsministerin Bettina Stark-Watziger (FDP) für das Wintersemester 2022/23 umgesetzt werden.
