Karlsruhe-Dass eine Elfjährige ihren Geburtstag unter coronabedingten Einschränkungen auf einer „Querdenken“-Demonstration mit der Lage des jüdischen Mädchens Anne Frank im Zweiten Weltkrieg verglichen hat, ist nun ein Fall für die Staatsanwaltschaft.
Die Polizei habe den Sachverhalt und die Dokumentation am Dienstagmorgen zur Prüfung an die Staatsanwaltschaft weitergegeben, sagte ein Sprecher. Diese muss laut einem Polizeisprecher klären, ob ein Straftatbestand wie die Leugnung des Holocausts vorliegt. Er sagte aber: „Nicht alles, was moralisch verwerflich ist, ist auch ein Straftatbestand.“
Die Elfjährige hatte am Sonnabend in Karlsruhe auf der Bühne eine Rede vorgelesen, in der sie sagte, die Geburtstagsfeier mit ihren Freunden sei ganz anders gewesen als in den Jahren davor: „Wir mussten die ganze Zeit leise sein, weil wir sonst vielleicht von unseren Nachbarn verpetzt worden wären. Ich fühlte mich wie bei Anne Frank im Hinterhaus, wo sie mucksmäuschenstill sein mussten, um nicht erwischt zu werden.“
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Anne Frank hatte von 1942 bis 1944 mit ihrer Familie in Amsterdam im Versteck vor den deutschen Nationalsozialisten gelebt und dort ihr weltberühmtes Tagebuch geschrieben. Sie starb im Frühjahr 1945 im Konzentrationslager Bergen-Belsen im Alter von 15 Jahren.
Bis zu 1000 Menschen hatten sich bei der Demo versammelt. Mehrere Medien hatten über die Aussagen des Kindes berichtet. Die Stadt Pforzheim, in der das Mädchen lebt, kündigte an, das Jugendamt werde das Gespräch mit den Eltern der Schülerin suchen. Von den Demo-Veranstaltern von „Querdenken 721“, dem Karlsruher Ableger der in Stuttgart gegründeten „Querdenken“-Bewegung, gab es zunächst auf Anfrage keine Stellungnahme.
