Bei positivem Corona-Test: Strafe für das Zusammenleben mit dem Partner
Paare, die zusammenleben, haben Geldstrafen erhalten, wenn einer der beiden Covid-19-positiv ist. Die Behörden in Österreich bestätigen die Regelung.

Wien-In Österreich haben mehrere Menschen Geldstrafen erhalten, weil sie mit ihrem positiv auf Corona getesteten Partner unter einem Dach leben. Auf den Verstoß des Kontaktverbots stehen 300 Euro oder sechs Tage Haft. Das berichtet der ORF. Gerd Kurath, der Coronavirus-Koordinator des Landes, bestätigte, dass es diese 300-Euro-Strafen in Kärnten gebe. Wie viele dieser Strafverfügungen ausgeschickt wurden, könne er aber nicht sagen.
Konkret benennt der ORF einen Fall. Der betroffene Mann wohnt mit seiner Lebensgefährtin in einer 60-Quadratmeter-Wohnung in Weißbriach, beide haben dort ihren Hauptwohnsitz. Mitte November habe sich bei dem Orthopädietechniker der Coronavirus-Verdacht erhärtet, in der Folge musste er in Absonderung. Dem ORF sagt der Mann: „Als ich das positive Ergebnis bekommen habe, habe ich gesagt, dass ich mit meiner Lebensgefährtin zusammen in der Wohnung wohne. Daraufhin ist sie angerufen und gefragt worden, wann sie den letzten Kontakt mit mir gehabt hat. Sie hat gesagt, dadurch, dass wir zusammenleben, heute in der Früh.“ Daraufhin sei die Strafe verschickt worden.
Das Paar hat sich einen Anwalt genommen und wehrt sich gegen die Strafe. Jurist Ulrich Salburg sagt dem ORF dazu: „Voraussetzung für jede Strafbarkeit ist ein rechtmäßiges Alternativverhalten. Ich muss die Möglichkeit haben, mich so zu verhalten, dass ich nicht strafbar bin. Das geht hier aber nicht, denn wo sollte denn die Lebensgefährtin hin? Er kann sie nicht aussperren, sie kann in kein Hotel, die sind geschlossen. Sie kann nicht zu Verwandten, das ist laut Corona-Maßnahmen verboten.“
Mit Unverständnis reagiert Kärntens Landeshauptmann Peter Kaiser auf den Vorfall. Hier sei nun der Bund in der Pflicht. Dem Kurier sagte Kaiser: „Ich erwarte mir, dass die Bundesregierung die jetzt publik gewordene realitätsferne Regelung rasch beseitigt.“ Das Land Kärnten habe hier „keinerlei Handhabe, die Verantwortung dafür liegt einzig und allein beim Bund“, so Kaiser weiter. Er gehe davon aus, dass in diesem Zusammenhang bisher verhängte Strafen nicht rechtsgültig werden. Es sei zudem bedauerlich, dass mit derartigen Strafbestimmungen das Vertrauen der Bevölkerung für notwendige Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie gefährdet werde.
Das Gesundheitsministerium bezeichnete die Kritik Kaisers laut Nachrichtenagentur APA hingegen als „nicht nachvollziehbar“. Die Vorgaben des Bundes in Hinblick auf Kontaktpersonennachverfolgung seien „eindeutig“, teilte ein Sprecher mit. Und weiter: „Es handelt sich dabei allerdings nur um Empfehlungen. Hier liegt die Kompetenz ganz klar bei den Ländern und den Bezirksverwaltungsbehörden. Diese entscheiden im Einzelfall und können hier – falls notwendig – auch zusätzliche Vorgaben tätigen.“
