Berlin-Nach einer tödlichen Alkoholfahrt ist ein 36-Jähriger zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden. Das Amtsgericht Berlin-Tiergarten sprach den Angeklagten am Donnerstag der fahrlässigen Tötung sowie der fahrlässigen Gefährdung des Straßenverkehrs schuldig. Bei dem Unfall im Januar 2021 in Berlin-Köpenick war der 41-jährige Beifahrer tödlich verletzt worden. Der Unfallfahrer hatte im Prozess über seinen Verteidiger erklärt, er sei erschüttert über das Geschehen und bedauere zutiefst.
Unter starkem Einfluss von Alkohol und deutlich zu schnell sei der angeklagte Metallbauer in seinem Kleinbus unterwegs gewesen, hieß es weiter im Urteil. Der Mann habe sich grob fahrlässig verhalten. Das Gericht verhängte gegen den Familienvater, der seit dem Unfall ohne Fahrerlaubnis ist, eine Sperre von weiteren zwölf Monaten.
Nach Angaben eines Gutachters war der Kleinbus mit einer Geschwindigkeit von wahrscheinlich 100 bis 110 Stundenkilometern im Ortsteil Rahnsdorf unterwegs - erlaubt seien auf der Strecke 50 Stundenkilometer. Der Fahrer habe die Kontrolle über den Wagen verloren und sei gegen einen Baum gekracht. Karosserieteile seien abgerissen worden. Durch die Wucht des Aufpralls sei das Auto wieder auf die Fahrbahn geschleudert worden. Mehr als zwei Promille Alkohol im Blut wurden Angaben zufolge bei dem Unfallfahrer festgestellt.
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Der Angeklagte und der Beifahrer hatten sich am Abend mit Freunden in einem Partykeller getroffen, um eine Fußballspiel-Übertragung anzusehen. Es sei Bier getrunken worden. Die Partnerin des Verstorbenen sagte, es sei mit ihm verabredet gewesen, dass er nach Hause läuft. „Für mich ist es nicht nachvollziehbar, warum er in den Wagen eingestiegen ist“, sagte die Zeugin unter Tränen.
Das Gericht habe bei der Strafe auch berücksichtigt, dass der 36-Jährige nicht vorbestraft ist, eine verkehrspsychologische Maßnahme begonnen habe und der Beifahrer „freiwillig in dem Wagen saß und es kein Unbeteiligter war, der umgefahren wurde“, sagte der Richter. Die Staatsanwältin hatte zweieinhalb Jahre Haft gefordert. Der Verteidiger plädierte auf eine Bewährungsstrafe von etwa einem Jahr. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.