Gender-Urteil: Bahn muss Kunden geschlechtsneutral ansprechen
Mehrere nicht-binäre Personen klagten gegen die Deutsche Bahn. Ein Gericht entschied: Kunden dürfen nicht einfach als „Mann“ oder „Frau“ angesprochen werden. Die Bahn muss Alternativen anbieten.

Die Deutsche Bahn darf einen Menschen mit nicht-binärer Geschlechtszugehörigkeit nicht dazu zwingen, beim Fahrkartenkauf zwischen der Anrede „Herr“ oder „Frau“ zu wählen. Laut einem Urteil des Oberlandesgerichts in Frankfurt am Main müsse bei der Ausstellung von Fahrkarten, in Schreiben des Kundenservice, bei Werbung und gespeicherten Daten das Urteil sofort umgesetzt werden. Zudem muss die Bahn 1000 Euro Entschädigung an eine klagende Person zahlen.
Beim Onlinebuchungssystem für Fahrkarten oder Bahncards räumte es der Bahn eine Frist bis Jahresende für die Umsetzung ein. Wie viel Geld die aufwendige Umstellung des Bahnservice kostet, ist noch unklar.
Klagen von nicht-binären Personen: Mehrere Urteile gegen die Bahn
Die Deutsche Bahn teilt auf Anfrage der Berliner Zeitung mit: „Wir arbeiten intensiv an einer gendergerechten Anspracheoption in unseren Kommunikationskanälen. Dies ist in einigen Fällen technisch einfacher als in anderen.“ Und weiter: „Gerade stellen wir aktiv unsere Systeme im Personenverkehr auf eine der modernsten Vertriebsplattformen in ganz Deutschland um, und bieten so täglich unseren drei Millionen Kund:innen, die unsere digitalen Kanäle nutzen, einen noch besseren Service. Eine gendergerechte Anspracheoption wird ein wesentlicher Baustein dieser neuen Plattform sein.“
Es gebe für die Ansprache nicht-binärer Personen im deutschen Sprachraum noch keine allseits anerkannten Normen, verteidigt sich die Bahn in der Antwort. „Die Vorstellungen selbst innerhalb der betroffenen Personengruppe gehen derzeit noch weit auseinander.“
Die Person, die geklagt hatte, könne wegen unmittelbarer Benachteiligung aus Gründen des Geschlechts und der sexuellen Identität die Unterlassung verlangen, erklärte das Oberlandesgericht Frankfurt am Main.
Im Dezember 2020 hatte bereits das Frankfurter Landgericht der Klage gegen die Bahn-Vertriebstochter teilweise stattgegeben, jedoch Entschädigungsansprüche abgewiesen. In der Berufung entschied das Oberlandesgericht nun, dass solche Ansprüche doch bestehen. Der klagende Mensch erlebe die „Zuschreibung von Männlichkeit“ als Angriff auf sich, der zu deutlichen psychischen Belastungen führe.
Die Person hatte gegen die Vertriebstochter der Bahn geklagt, weil beim Fahrkartenkauf im Internet nur zwischen der Bezeichnung „Herr“ und „Frau“ gewählt werden konnte sowie Schreiben zur Bahncard mit der falschen Anrede „Herr“ begannen.
Gericht: Deutsche Bahn wollte nicht absichtlich diskriminieren
Zugunsten der Bahn wertete das Gericht, dass es sich bei der Anerkennung der Persönlichkeitsrechte von Menschen mit nicht-binärer Geschlechtsidentität um eine neuere gesellschaftliche Entwicklung handle. Es sei nicht ersichtlich, dass sie bei der Einführung der Software für den Onlineticketkauf bewusst zur Benachteiligung dieser Menschen eine geschlechtsneutrale Option ausgespart habe. Allerdings habe die Bahn ihre IT-Systeme im Unterschied zu anderen großen Unternehmen bislang nicht angepasst.
Bereits im April hatte das Oberlandesgericht ein ähnliches Urteil des Landgerichts bestätigt und die Bahn dazu verpflichtet, die Klagende nicht-binärer Geschlechtszugehörigkeit bei der Nutzung von Angeboten nicht mehr nur zwischen Mann oder Frau auswählen zu lassen. Das aktuelle Urteil ist nicht mehr anfechtbar. (mit AFP)
