Bekanntem Putin-Gegner droht lange Haft
Der Politiker Ilja Jaschin soll nach Angaben der Behörden Falschinformationen über den Krieg verbreitet haben. Jaschin berichtete über die Gräueltaten von Butscha.

Die russische Justiz hat Ermittlungen gegen den Oppositionellen Ilja Jaschin eingeleitet. Wie die Tagesschau berichtete, drohen ihm zehn Jahre Haft wegen angeblicher Verbreitung von Falschinformationen, sowie der Ausschluss von den Kommunalwahlen. Jaschin hatte zuvor die Berichterstattung der russischen Medien kritisiert und über die Gräueltaten in Butscha berichtet.
Jaschin musste zuvor eine Haftstrafe wegen angeblichen Ungehorsams gegen Polizeibeamte absitzen. Wenige Stunden vor seiner geplanten Entlassung meldete sich aber der Anwalt des 39-Jährigen, Wadim Prochorow, auf Facebook. Gegen Jaschin sei ein Strafverfahren eingeleitet, seine Wohnung durchsucht worden. Er, der Anwalt, sei auf dem Weg dorthin, Updates würden folgen.
Jaschin soll von Kommunalwahlen ausgeschlossen werden
Prochorow gab später ein Interview auf dem Youtube-Kanal „Populäre Politik“, der von den Mitarbeitern des inhaftierten Kreml-Kritikers Nawalny aus dem Exil bespielt wird. „Im Prinzip aber haben die Behörden den folgenden Aktionsalgorithmus gewählt: Erheben einer Verwaltungsklage und Verhängung einer Verwaltungsverhaftung aus absolut banalen Gründen“, so Prochorow. „Und in dieser Zeit versuchen sie tatsächlich etwas zu finden,“ erklärte Prochorow.
Jaschin hatte wegen seiner öffentlichen Anti-Kriegs-Äußerungen bereits mehrere Vorladungen erhalten und auch die ersten Prozesse hinter sich gebracht. Dennoch betonte der Oppositionspolitiker immer wieder, dass er Russland nicht verlassen werde.
Laut seinen Anwälten beziehen sich die aktuellen Vorwürfe gegen Jaschin auf Aussagen, die er im Zusammenhang mit den Gräueltaten von Butscha getätigt hatte. Gegenüber russischen Medien sagten Jaschins Anwälte, dass die Ermittler bereits die Inhaftierung des Oppositionellen gefordert hätten. Vorerst bis zum 12. September. Damit könnte der Politiker Jaschin auch nicht aktiv an den bevorstehenden Kommunal- und Regionalwahlen teilnehmen, die in diesem Jahr am 11. September stattfinden.
