Bericht: FFP2-Maskenpflicht gilt nicht für BVG-Mitarbeiter

Kontrolleure in Bussen und U-Bahnen müssen laut einem Medienbericht offenbar keine FFP2-Masken tragen. Dies sorgt für Ärger bei den Fahrgästen.

In Berlin gilt eine Tragepflicht für FFP2-Masken. Aufgrund des Arbeitsschutzgesetzes sind Kontrolleure offenbar von dieser Pflicht ausgenommen.
In Berlin gilt eine Tragepflicht für FFP2-Masken. Aufgrund des Arbeitsschutzgesetzes sind Kontrolleure offenbar von dieser Pflicht ausgenommen.Foto: Imago/Christian Spicker

Berlin-Das Personal der BVG muss offenbar keine FFP2-Masken während der Arbeit tragen. Dies geht aus einem Bericht des Tagesspiegel hervor. Demnach seien Mitarbeiter in U-Bahnen und Bussen von der neuen FFP2-Maskenpflicht, die der Senat beschlossen hatte, ausgenommen. Der Grund ist offenbar das Arbeitsschutzgesetz, das eine bestimmte Tragedauer vorsieht. Den Mitarbeitern stehe zudem nach Maßgabe der gesetzlichen Unfallversicherung „nach dem Tragen eine ebenfalls geregelte Erholungszeit“ zu, heißt es.

Die am Sonnabend beschlossene neue Infektionsschutzmaßnahmenverordnung regelt, dass für „Fahrgäste bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel“ eine Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske besteht. Auf Twitter sorgte die Ausnahme für BVG-Mitarbeiter bei der FFP2-Maskenpflicht für Unmut. Die BVG antwortete mehreren Fahrgästen, man suche derzeit intern nach einer Lösung.

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