Berlin-Die FDP-Fraktion im Abgeordnetenhaus hat die Berliner Bezirksverwaltungen für ihren Umgang mit Alleinerziehenden kritisiert. Betroffene müssten vielfach Wochen und Monate auf den Unterhaltsvorschuss warten, sagte die frauenpolitische Sprecherin der FDP-Fraktion, Maren Jasper-Winter, der Berliner Zeitung. Die durchschnittliche Bearbeitungszeit von Anträgen sei seit Jahren hoch. Sie beträgt in der Hauptstadt 6,1 Wochen, in sechs von zwölf Berliner Bezirken liegt sie sogar bei acht oder mehr Wochen (Auswertungsstand: Jahr 2020). Dies geht aus einer noch unveröffentlichten Senatsantwort auf eine parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Jasper-Winter hervor.
„Für viele Familien ist der Unterhaltsvorschuss existenzsichernd“, betonte die FDP-Politikerin. Es sei unbegreiflich, dass mitten in der Corona-Krise und angesichts der finanziellen Schwierigkeiten, die durch den Lockdown entstünden, Kinder und Familien so lange auf den Unterhaltsvorschuss warten müssten. Betroffene würden wochenlang von den Berliner Bezirken im Stich gelassen. Gleichwohl: Der durchschnittliche Bearbeitungswert des Jahres 2019 von acht Wochen konnte nach Senatsangaben bereits verbessert werden.
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Der sogenannte Unterhaltsvorschuss ist eine besondere Hilfe für Kinder von Alleinerziehenden. Alleinerziehende, die für ihr Kind keinen oder nicht regelmäßig Unterhalt erhalten, können diese finanzielle Unterstützungsleistung beantragen.
FDP-Politikerin: Das Versagen der Behörden ist hausgemacht
Aus Sicht der Abgeordneten Jasper-Winter ist „das Versagen“ beim Unterhaltsvorschuss „hausgemacht“. Trotz der Finanzierung von zusätzlichen Jobs in den Berliner Bezirken seien weiterhin viele relevante Stellen nicht besetzt – nach den neuesten verfügbaren Zahlen insgesamt 33 sogenannte Vollzeitstellenäquivalente. In den Bezirken mit Wartezeiten von acht oder mehr Wochen seien in vier Bezirken mindestens 15 Prozent der relevanten Stellen unbesetzt (Mitte: 19,4 Prozent, Charlottenburg-Wilmersdorf: 16,8 Prozent, Neukölln: 26,4 Prozent, Reinickendorf: 25,8 Prozent). In einzelnen Bezirken mit den höchsten Bearbeitungszeiten würden gut ein Viertel der Mitarbeiter fehlen, kritisierte Jasper-Winter.
Laut Senat konnten im Vergleich zum Jahr 2019 allerdings 12,9 zusätzliche Stellen besetzt werden. Bei einer „unverändert schwierigen Bewerberlage“ hätten die Bezirke ihr Dienstleistungsangebot im Bereich der Unterhaltsvorschussstellen aufrechterhalten, um die Sicherung des Unterhalts von Kindern alleinstehender Mütter und Väter zu gewährleisten.
Berlin: 18.386 Anträge auf Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz
Im Jahr 2020 wurden in Berlin insgesamt 18.386 Anträge auf Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) gestellt. Mit 9208 Bewilligungen wurde etwa die Hälfte aller Anträge positiv beschieden. Bei 6127 Anträgen – rund einem Drittel – lagen die Anspruchsvoraussetzungen für eine Leistungsgewährung laut Senat nicht vor. Zum Stichtag 31. Dezember waren berlinweit noch 3742 Anträge unbearbeitet oder aktuell in Bearbeitung.
