Berlin macht auf: Diese Änderungen plant der Senat

Der Senat will Dienstag Lockerungen beschließen: Tanzen im Freien soll erlaubt sein genau wie Volksfeste. Die Maskenpflicht soll im Kino und Theater wegfallen.

Bislang gilt an vielen öffentlichen Plätzen noch Maskenpflicht in Berlin. Diese Regel könnte nun aufgehoben werden. 
Bislang gilt an vielen öffentlichen Plätzen noch Maskenpflicht in Berlin. Diese Regel könnte nun aufgehoben werden. imago/William Perugini

Berlin-Die sinkenden Corona-Zahlen haben zur Folge, dass auch Berlin schrittweise zurück in die Normalität kehren kann. Am Dienstag berät der Berliner Senat erneut über die Corona-Regeln. Wie die B.Z. berichtet, hat die rot-rot-grüne Regierung nun in einem Beschlussentwurf festgehalten, welche Corona-Lockerungen auf Berlin zukommen könnten. Auf Anfrage wurde der Berliner Zeitung der Bericht bestätigt. Beschlossen sind die folgenden Punkte noch nicht. Es sieht aber gut aus, dass sie beschlossen werden.

Welche Lockerungen kommen in Berlin? Das sind die Änderungen, die der Berliner Senat plant:
  • In Kinos, Museen, Theatern Opern- und Konzerthäusern muss keine medizinische Maske mehr getragen werden. Voraussetzung: Es gibt eine ausreichende Belüftung und eine Platzzuweisung für Besucher.
  • Bis zu 200 Personen dürfen an Veranstaltungen in geschlossenen Räumen teilnehmen, allerdings gilt eine Abstandregel von 1,5 Metern – es sei denn, die Personen gehören zum engsten Angehörigenkreis.
  • Bordelle dürfen öffnen, es sind aber nur erotische Massagen und Fesselspiele erlaubt. Gesichtsnahe Praktiken und Geschlechtsverkehr bleiben verboten. Die Prostituierten müssen zudem negativ getestet sein und eine Maske tragen.
  • Hallenbäder dürfen öffnen.
  • Saunen und Thermen können wieder besucht werden.
  • Tanzveranstaltungen im Freien sind wieder mit bis zu 100 Personen erlaubt.
  • Spielotheken, Spielhallen und Freizeitparks haben wieder geöffnet, allerdings dürfen sie nur mit Negativ-Test betreten werden.
  • Jahrmärkte und Volksfeste können wieder gefeiert werden.
  • Die Maskenpflicht entfällt auf Plätzen und Straßen mit vielen Fußgängern wie zum Beispiel auf dem Potsdamer Platz, dem Kurfürstendamm oder der Schlossstraße.
  • Bestattungen und Trauerfeiern haben keine begrenzte Teilnehmerzahl mehr.
  • Bis zu 100 Personen plus Kinder dürfen an Hochzeiten im Freien teilnehmen.
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Über den Beschlussentwurf gibt es ist noch keine endgültige Entscheidung. Diese erfolgt erst am Dienstag durch den Berliner Senat.