Berlin-Die sinkenden Corona-Zahlen haben zur Folge, dass auch Berlin schrittweise zurück in die Normalität kehren kann. Am Dienstag berät der Berliner Senat erneut über die Corona-Regeln. Wie die B.Z. berichtet, hat die rot-rot-grüne Regierung nun in einem Beschlussentwurf festgehalten, welche Corona-Lockerungen auf Berlin zukommen könnten. Auf Anfrage wurde der Berliner Zeitung der Bericht bestätigt. Beschlossen sind die folgenden Punkte noch nicht. Es sieht aber gut aus, dass sie beschlossen werden.
- In Kinos, Museen, Theatern Opern- und Konzerthäusern muss keine medizinische Maske mehr getragen werden. Voraussetzung: Es gibt eine ausreichende Belüftung und eine Platzzuweisung für Besucher.
- Bis zu 200 Personen dürfen an Veranstaltungen in geschlossenen Räumen teilnehmen, allerdings gilt eine Abstandregel von 1,5 Metern – es sei denn, die Personen gehören zum engsten Angehörigenkreis.
- Bordelle dürfen öffnen, es sind aber nur erotische Massagen und Fesselspiele erlaubt. Gesichtsnahe Praktiken und Geschlechtsverkehr bleiben verboten. Die Prostituierten müssen zudem negativ getestet sein und eine Maske tragen.
- Hallenbäder dürfen öffnen.
- Saunen und Thermen können wieder besucht werden.
- Tanzveranstaltungen im Freien sind wieder mit bis zu 100 Personen erlaubt.
- Spielotheken, Spielhallen und Freizeitparks haben wieder geöffnet, allerdings dürfen sie nur mit Negativ-Test betreten werden.
- Jahrmärkte und Volksfeste können wieder gefeiert werden.
- Die Maskenpflicht entfällt auf Plätzen und Straßen mit vielen Fußgängern wie zum Beispiel auf dem Potsdamer Platz, dem Kurfürstendamm oder der Schlossstraße.
- Bestattungen und Trauerfeiern haben keine begrenzte Teilnehmerzahl mehr.
- Bis zu 100 Personen plus Kinder dürfen an Hochzeiten im Freien teilnehmen.
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Über den Beschlussentwurf gibt es ist noch keine endgültige Entscheidung. Diese erfolgt erst am Dienstag durch den Berliner Senat.
