Berlin: Diese schärferen Corona-Regeln gelten jetzt

Private Treffen von Ungeimpften dürfen nur eingeschränkt stattfinden. Auf Weihnachtsmärkten gilt 2G plus Maske, in Clubs ist Tanzen verboten. Ein Überblick.

Auf allen Weihnachtsmärkten in Berlin gilt künftig 2G plus Maske.
Auf allen Weihnachtsmärkten in Berlin gilt künftig 2G plus Maske.Sabine Gudath

Berlin-In Berlin gelten ab Mittwoch schärfere Corona-Regeln:  Mit strengeren Obergrenzen bei Veranstaltungen, Kontaktbeschränkungen bei privaten Treffen oder dem Tanzverbot in Clubs will der Senat die Corona-Situation in der Hauptstadt besser in den Griff bekommen. Neu ist auch, dass nun generell auf Weihnachtsmärkten die 2G-Regel gilt – plus Maskenpflicht. Die neuen Regeln im Überblick: 

Neue Corona-Regeln ab Mittwoch in Berlin
  • Private Treffen: Private Treffen, an denen Menschen teilnehmen, die weder geimpft noch genesen sind, sind in Berlin künftig auf den eigenen Haushalt sowie höchstens zwei Personen eines weiteren Haushalts beschränkt. Ausgenommen sind Kinder bis 14 Jahre. Das entspricht der Regelung, wie Bund und Länder sie verabredet hatten. 
  • Großveranstaltungen: Berlin geht bei den Regeln für Großveranstaltungen mit sogenanntem Hygienerahmenkonzept noch über die Vorgaben von Bund und Ländern hinaus. Danach dürfen es draußen höchstens 15.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmer sein, in Innenräumen höchstens 5000. Der Senat beschloss nun eine Obergrenze von 5000 draußen und in geschlossenen Räumen 2500 Teilnehmern. Das betrifft auch Spiele der Fußball-Bundesligisten Union Berlin und Hertha.
  • Veranstaltungen: Für andere Veranstaltungen gilt eine Obergrenze von 1000 zeitgleich Anwesenden im Freien und 200 in geschlossenen Räumen.
  • Clubs und Diskotheken: Ab Mittwoch darf in Berliner Clubs und Diskotheken nicht mehr getanzt werden. Wegen rechtlicher Fragen werden sie aber noch nicht geschlossen.
  • Sport: Für Sport und nicht professionellen Wettkampfbetrieb im Freien gilt in Berlin künftig die 3G-Regel, wenn der Mindestabstand nicht einzuhalten ist. Das sei bei Kontaktsportarten in der Regel der Fall, sagte Senatskanzleichef Christian Gaebler . Teilnehmen dürfen also nur Geimpfte, Genesene oder negativ Getestete.
  • Weihnachtsmärkte: Für Berliner Weihnachtsmärkte gilt generell künftig die 2G-Regel, wie Michael Müller mitteilte. Das heißt, nur Genesene und Geimpfte haben Zutritt. Zusätzlich gilt Maskenpflicht.
  • Öffentliche Gebäude: In Dienstgebäuden des Landes Berlin, also zum Beispiel in Bürgerämtern, gilt 3G: Besucher beziehungsweise Kunden müssen geimpft, genesen oder aktuell negativ getestet sein.
  • Gastronomie: Restaurants in Berlin bleiben geöffnet.
  • ÖPNV: Die 3G-Regel gilt jetzt auch auf Bahnsteigen. Das heißt, sie ist gleichermaßen auf Bahnsteigen, in Bahnen und Bussen zu beachten.
  • Schulen: In Schulen herrscht weiterhin die Maskenpflicht.