Berlin-Im Prozess um eine tödliche Teufelsaustreibung durch einen Wunderheiler hat das Berliner Landgericht am Montag zwei Familienmitglieder des Opfers zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Ein weiteres Familienmitglied erhielt eine Bewährungsstrafe, die Urteile erfolgten wegen Körperverletzung mit Todesfolge. Der ebenfalls angeklagte sogenannte Wunderheiler Mazen K. wurde wegen fahrlässiger Tötung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten auf Bewährung sowie einer Zahlung von 1500 Euro verurteilt.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Wajdi H., dessen Mutter Widad A. und dessen Vater Mohamad H. der 22-jährigen Ehefrau von Wajdi H. im Dezember 2015 über eine Woche hinweg täglich rund anderthalb Liter Salzwasser verabreicht und sie so vergiftet hatten. Das geschah auf Empfehlung des islamischen „Wunderheilers“ K. hin. Der sogenannte Hodscha empfahl demnach das Vorgehen, um einen vermeintlichen Teufel auszutreiben, den er für die Kinderlosigkeit des Paars verantwortlich machte.
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Als das Opfer nicht mehr trinken konnte, wurde ihm das Salzwasser eingeflößt
Die Frau trank nach Feststellungen des Gerichts das Salzwasser zu Beginn noch freiwillig. Ihr gesundheitlicher Zustand verschlechterte sich jedoch zusehends. Als die Frau nicht mehr selbstständig trinken konnte, hielten ihr Ehemann und dessen Eltern sie fest und flößten ihr das Salzwasser ein. Die Frau starb nach einer Woche im Krankenhaus.
Der 39-jährige Wajdi H. wurde zu drei Jahren und acht Monaten Haft, die 57-jährige Widad A. zu zwei Jahren und acht Monaten Gefängnis verurteilt. Der 59-jährige Mohamad H. erhielt eine zweijährige Bewährungsstrafe. Der Prozess hatte im November vergangenen Jahres begonnen und ging über mehr als 20 Verhandlungstage.
