Berlin: Fraktionen suchen Lösung für Neubesetzung der Bezirksämter

Seit dem 12. Februar haben sich auch die Mehrheitsverhältnisse in den Bezirksparlamenten deutlich verändert. Bürgermeister und Stadträte sind aber noch im Amt, als wäre nichts passiert.

Plenarsaal des Berliner Abgeordnetenhauses: Die Mehrheitsverhältnisse in den Bezirksparlamenten haben sich zum Teil deutlich verändert.
Plenarsaal des Berliner Abgeordnetenhauses: Die Mehrheitsverhältnisse in den Bezirksparlamenten haben sich zum Teil deutlich verändert.Fabian Sommer/dpa

Die Fraktionen im Berliner Abgeordnetenhaus suchen weiter nach einer Lösung für die schwierige Frage, wie die Ergebnisse der Wiederholungswahl in den Bezirksämtern abgebildet werden können. Die Mehrheitsverhältnisse in den Bezirksparlamenten haben sich zum Teil deutlich verändert. Bezirksstadträte und Bezirksbürgermeister sind aber bis zum Ende der weiter laufenden Legislaturperiode 2026 im Amt. Laut Tagesspiegel haben sich SPD, Grüne, Linke und CDU nun verständigt, die Neubesetzung der Bezirksämter in einem Gesetz zu regeln, für das die Berliner Verfassung nicht geändert werden müsste.

Nach dpa-Informationen hat es bereits am Dienstag vergangener Woche ein Vier-Fraktionen-Treffen zu dem Thema gegeben. Das Ziel ist eine gemeinsame Lösung des Problems. Dazu sind die Fraktionen auch in Kontakt mit der Senatsverwaltung für Inneres. Innensenatorin Iris Spranger (SPD) sagte der Deutschen Presse-Agentur am Montag: Das Abgeordnetenhaus habe die Wiederholungswahlen zum Anlass genommen, gesetzliche Wege zu finden, um dem Willen der Wählenden und der Demokratie Rechnung tragen zu können.

„Es sollte in der freien Entscheidung der demokratisch gewählten Bezirksverordneten liegen, die Mehrheitsverhältnisse auch im Bezirksamt abbilden zu können, ohne dabei zu überziehen.“ Dabei seien schwierige, auch verfassungsrechtliche Fragen zu klären, sagte Spranger. Auch das Vertrauen der für die fortbestehende Wahlperiode gewählten Mitglieder des Bezirksamtes müsse beachtet werden. „Mein Haus steht als Verfassungsressort und Bezirksaufsicht beratend zur Seite, um rechtssichere Wege zu finden.“

Berlin: Ausscheidende Mitglieder der Bezirksämter erhalten volles Ruhegehalt

Im Berliner Landesrecht ist bisher nicht geregelt, welche Auswirkungen eine Wiederholungswahl im Fall der Bezirksparlamente für die Zusammensetzung des von der Bezirksverordnetenversammlung gewählten Bezirksamts hat. Dabei geht es darum, dass die Zahl der Mitglieder der Bezirksregierung die Mehrheit im Bezirksparlament abbilden soll und um die Frage, was mit den bisherigen Bezirksstadträten und -bürgermeistern passiert.

In der Diskussion ist nach Angaben von Fraktionsseite eine gesetzliche Regelung, nach der ausscheidende Mitglieder eines Bezirksamts formal bis 2026 im Amt bleiben und bis dahin ein Ruhegehalt von 100 Prozent bekommen sollten.

Auf das Problem hatten die Berliner Christdemokraten schon im Januar hingewiesen und gefordert, dass Bezirksbürgermeister und -stadträte nach der Wiederholungswahl neu gewählt werden müssten. Die CDU hatte einen entsprechenden Gesetzentwurf noch vor der Wahl ins Abgeordnetenhaus eingebracht.

Nach Wahlen: SPD ist in keinem Bezirksparlament stärkste Kraft mehr

Nach geltender Rechtslage dürfen die zwölf Bezirksbürgermeister und 60 Stadträte nach der Wiederholungswahl im Amt bleiben. Sie wurden 2021 von den Bezirksverordnetenversammlungen für fünf Jahre gewählt und sind Beamte auf Zeit. Für ihre Abwahl wäre eine Zweidrittelmehrheit im Bezirksparlament notwendig. Das gilt als sehr hohe Hürde.

Die Mehrheitsverhältnisse in den Bezirksparlamenten haben sich durch die Wiederholungswahl am 12. Februar verändert. Wie bei der Abgeordnetenhauswahl hat die CDU auch hier teils deutlich zugelegt. Die SPD verlor hingegen in allen Bezirksverordnetenversammlungen Stimmen und ist in keinem Bezirksparlament mehr stärkste Kraft.