Berlin-In Berlin bleiben Demonstrationen an Silvester verboten. Das Verwaltungsgericht Berlin hat einen entsprechenden Eilantrag gegen das nach der aktuellen Infektionsschutzverordnung des Senats geltende Demonstrationsverbot abgelehnt (Az.: VG 1 L 458/20). Das teilte das Gericht am Mittwoch auf Anfrage mit.
Der Senat hat vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie Versammlungen an Silvester und Neujahr in Paragraf 26 seiner aktuellen Infektionsschutzverordnung verboten. Dagegen war beim Verwaltungsgericht ein Eilantrag eingegangen. Der Antragsteller hatte selbst eine Versammlung für Silvester angemeldet.
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Dabei ging es aber nicht um die „Querdenken“-Demonstration gegen staatliche Beschränkungen in der Corona-Krise, die ursprünglich ebenfalls für Silvester angemeldet worden war. Die Organisatoren hatten sie nach Bekanntwerden des Versammlungsverbots auf den 30. Dezember vorverlegt. Die Polizei hatte die Demonstration anschließend verboten.
