Berlin: Gewerkschaft der Polizei kritisiert Versammlungsgesetz

Die Polizei schloss zwei Journalisten auf Wunsch des Versammlungsleiters einer propalästinensischen Demo aus. Der GdP-Landesvize beklagt Lücken im Gesetz.

Eine propalästinensische Demonstration in Berlin hat für eine Kontroverse gesorgt.
Eine propalästinensische Demonstration in Berlin hat für eine Kontroverse gesorgt.Imago/Emmanuele Contini

Nach den antiisraelischen Demonstrationen palästinensischer Gruppen und arabischstämmiger Jugendlicher in Berlin hat die Gewerkschaft der Polizei (GdP) das Berliner Versammlungsgesetz kritisiert. Trotz antisemitischer Äußerungen und volksverhetzender Parolen hatte die Polizei eine Kundgebung am Sonnabend in Neukölln nicht beendet. Zudem schloss die Polizei zwei Journalisten auf Wunsch des Versammlungsleiters aus, nachdem die Reporter aggressiv angegangen worden waren.

Der innenpolitische Sprecher der Linksfraktion im Abgeordnetenhaus, Niklas Schrader, warf der Einsatzleitung der Polizei daraufhin vor, sie habe nicht ausreichend zwischen der Versammlungsfreiheit und dem Grundrecht auf freie Berichterstattung abgewogen. Der stellvertretende GdP-Landesvorsitzende Stephan Kelm geht noch einen Schritt weiter. Er sieht „eklatante Lücken“ im Berliner Versammlungsgesetz. Seiner Ansicht nach gebe es „zahlreiche Aspekte, die gar nicht geregelt wurden, viele ungeklärte Rechtsbegriffe und schwammige Formulierungen, die Interpretationsspielraum lassen“.

Kelm: Politiker sollten nicht von der Couch aus Bewertung abgeben

Kelm bekräftigte, dass Presse- und Meinungsfreiheit Grundrechte sind, die es zu schützen gilt. „Aber von der Couch aus Bewertungen abzugeben, wenn die Einsatzkräfte in der hitzigen Lage ein fehlerhaftes Gesetz anwenden müssen, ist schon eine Hausnummer“, so Kelm. Politiker, die sich nach den Vorfällen in Neukölln zu Wort meldeten, sollten lieber – so der Vorwurf – dafür sorgen, dass ihre Gesetze lückenlos seien.

Hintergrund: Aktuell sieht das Berliner Versammlungsgesetz vor, dass der Versammlungsleiter Pressevertreter ausschließen darf, wenn diese die Ordnung der Versammlung „erheblich stören“. Dabei dürfe die Polizei keine körperliche Gewalt anwenden, heißt es in dem Gesetz – auch wenn sich die betroffene Person weigert, sich freiwillig zu entfernen. Eingreifen dürfen die Beamten nur, wenn auch wirklich die Ausübung der Demonstrationsfreiheit der Anmelder gefährdet ist.

Linke-Politiker Niklas Schrader sagte am Montag dem RBB, er könne keine Mängel im Gesetz erkennen. Die Verantwortung liege allein bei der Polizei, die selbst prüfen müsse, ob eine erhebliche Störung der Versammlung vorliege. Der Versammlungsleiter könne demnach nicht nach Gutdünken die Pressefreiheit aushebeln, so Schrader. Der Linke-Politiker zeigte sich allerdings dafür offen, das Gesetz noch einmal auf den Prüfstand zu stellen.