Corona in Berlin: Giffey hält an berufsbezogener Impfpflicht fest

Die Regierende Bürgermeisterin will die Impfpflicht für Mitarbeiter von Kliniken und Pflegeheimen ab 15. März umsetzen – trotz wachsender Kritik an den Plänen.

Die Regierende Bürgermeisterin Franziska Giffey (SPD)
Die Regierende Bürgermeisterin Franziska Giffey (SPD)dpa/Annette Riedl

Berlins Regierende Bürgermeisterin Franziska Giffey hält nach dem Vorstoß aus Bayern für eine vorübergehende Aussetzung der Corona-Impfpflicht für Kliniken und Pflegeheime an dem Vorhaben fest. „Berlin hält sich an die Vereinbarung zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht, die alle Länder und der Bund getroffen haben“, sagte die SPD-Politikerin am Dienstag dem Nachrichtenportal t-online. „Ich befürworte ein bundesweit einheitliches Verfahren. Die Impfung ist und bleibt der Weg aus der Pandemie, auch in dieser Phase und auch für den kommenden Herbst.“

Bayern hatte am Montag angekündigt, die gesetzliche Corona-Impfpflicht für Personal von Kliniken und Pflegeheimen vorerst aussetzen zu wollen. Nun tritt auch die Union insgesamt bundesweit auf die Bremse. Eine Befürchtung ist, dass die Umsetzung der Maßnahme den Personalmangel im Gesundheitswesen verschärfen könnte.

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CDU Brandenburg gegen Impfpflicht im Gesundheitswesen

Das bereits im Dezember von Bundestag und Bundesrat beschlossene Gesetz legt fest, dass Beschäftigte in Pflegeheimen und Kliniken bis 15. März Nachweise als Geimpfte oder Genesene vorlegen müssen – oder ein Attest, nicht geimpft werden zu können. Arbeitgeber müssen die Gesundheitsämter informieren, wenn das nicht geschieht. Diese können die Beschäftigung in der Einrichtung untersagen.

Doch die Union im Nachbar-Bundesland ist dagegen: Die CDU-Fraktion im Brandenburger Landtag fordert nach dem Vorbild Bayerns eine Aussetzung der Impfpflicht für Beschäftigte in Kliniken und Pflegeheimen auch in Brandenburg. Diese Impfpflicht ab Mitte März sei nicht umsetzbar, sagte Fraktionschef Jan Redmann am Dienstag. Die ohnehin überlasteten Gesundheitsämter müssten dann entscheiden, wie mit Personal umzugehen sei, dass von den Einrichtungen als unverzichtbar angesehen wird. „Da wird es sicher niemanden geben, der dort Däumchen dreht“, meinte Redmann. „So werden wir nicht erleben, dass für ungeimpfte Mitarbeiter ein Betretungsverbot ausgesprochen wird.“