Berlin: Keine Maskenpflicht auf Bahnsteigen und in Bahnhöfen

Im ÖPNV gilt die Maskenpflicht. Deutsche Bahn und BVG stellen klar, dass auf Bahnhöfen, auf Bahnsteigen, in Zwischengeschossen keine Maske getragen werden muss.

FFP2-Masken auf einer Bank am U-Bahnhof Schönhauser Allee
FFP2-Masken auf einer Bank am U-Bahnhof Schönhauser AlleeSabine Gudath

In einigen Bereichen des öffentlichen Lebens gilt auch nach den beschlossenen Lockerungen weiterhin die Maskenpflicht. Dazu gehören auch Fahrzeuge des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV). Verwirrung gab zunächst darum, ob die Pflicht zum Tragen einer Maske auch für Bahnsteige und den Innenbereich von Bahnhöfen besteht. Jetzt haben die Betreiber klargestellt: Die Maskenpflicht gilt nur in Fahrzeugen wie Bus oder Bahn. Bedeutet: Sobald das jeweilige Fahrzeug verlassen wird, darf auch die Maske runter.

Bei der Berliner S-Bahn (gehört zur Deutschen Bahn) wird darauf hingewiesen, dass Fahrgäste in Berlin und Brandenburg in öffentlichen Verkehrsmitteln eine FFP2-Maske tragen müssen. Ein Bahnsprecher sagte der Berliner Zeitung: „Wir setzen die entsprechenden Gesetze und Verordnungen um.“ Eine Pflicht zum Tragen einer Maske auf von der DB betriebenen Bahnhöfen und Bahnsteigen gibt es also nicht.

Senatsverwaltung: „Maskenpflicht lediglich in den Verkehrsmitteln“

Unklar war das zunächst bei der BVG. Am Dienstagvormittag hieß auf der Website noch: „Beim Warten an Bahnhöfen oder Haltestellen halte bitte möglichst viel Abstand zu anderen Fahrgästen. Denke bitte immer daran, die Maske jederzeit zu tragen.“ Offenbar ein Versehen. BVG-Sprecher Jannes Schwentu sagte der Berliner Zeitung am frühen Nachmittag: „Die Maskenpflicht gilt aktuell auch bei uns nur in den Fahrzeugen, nicht in den Bahnhöfen, auf Bahnsteigen oder in Haltestellenbereichen“. Und weiter: „Während wir das in den FAQs auch entsprechend angepasst haben, wurde es an einer anderen Stelle leider übersehen. Das holen wir natürlich schnellstmöglich nach, um weiteren Missverständnissen vorzubeugen.“

Die Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit, Pflege und Gleichstellung teilte auf Anfrage der Berliner Zeitung mit: „Nach Paragraph 2 Absatz 3 Basisschutzmaßnahmenverordnung (BaSchMV) gilt Maskenpflicht lediglich in den Verkehrsmitteln des öffentlichen Personennahverkehrs. Für das Verhalten auf Bahnsteigen und in Bahnhöfen trifft die BaSchMV hingegen keine Regelungen.“