Berlin: Babysitter missbraucht 48 Kinder – zwölf Jahre Haft
Eltern vertrauten dem 29-jährigen Angeklagten ihre Kinder an. Diese mussten Unfassbares erleben. Nun wurde der Mann wegen 95 sexueller Übergriffe verurteilt.

Das jüngste Opfer war gerade einmal sieben Monate alt: Ein 29-jähriger Kinderpfleger ist zu insgesamt zwölf Jahren Haft und anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt worden, weil er als Kinderbegleiter oder Babysitter 26 kleine Jungen missbraucht hat. Das Berliner Landgericht sprach ihn am Donnerstag wegen 95 sexueller Übergriffe schuldig. Der Mann habe „starken Aufwand betrieben, um Gelegenheit zur Kinderbetreuung zu bekommen“, sagte der Vorsitzende Richter. Bei den Opfern habe es sich zum Teil um geistig behinderte Kinder gehandelt.
Der geständige Deutsche wurde unter anderem des besonders schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern in sieben Fällen, des schweren Missbrauchs in 48 Fällen und des Missbrauchs von Schutzbefohlenen schuldig gesprochen. Zudem habe der Angeklagte in den meisten Fällen kinderpornografische Aufnahmen gefertigt. Zu den Übergriffen in der Zeit von Januar 2015 bis März 2020 sei es in Wohnungen oder in öffentlichen Toiletten bei Ausflügen gekommen.
Die betroffenen Jungen im Alter von sieben Monaten bis acht Jahren waren dem Mann, der beruflich als Lichttechniker tätig gewesen sein soll, jeweils zur Betreuung anvertraut worden. Er soll laut Ermittlungen als ehrenamtlicher Kinderbegleiter von einer gemeinnützigen GmbH in die Familien vermittelt worden sein, in anderen Fällen sei er von den Eltern übers Internet als Babysitter engagiert worden und habe Kinder zu Hause stundenweise betreut. Bei den Opfern habe es sich um kleine Jungen gehandelt, die nicht in der Lage waren, von den Übergriffen zu berichten.
Eltern schöpften keinen Verdacht – dann kam ein anonymer Hinweis
Trotz sorgfältiger Prüfung hätten Eltern keinen Verdacht geschöpft, hieß es weiter im Urteil. Ein anonymer Hinweis habe schließlich das Verfahren ins Rollen gebracht. Bei der Durchsuchung der Wohnung des 29-Jährigen habe die Polizei kinderpornografische Bild- und Videodateien gefunden. Eine Ermittlungsgruppe sei wegen des Umfangs der Taten gebildet worden. „Alle abgebildeten Kinder konnten identifiziert werden.“ Zudem sei ein Komplize, der an drei Taten beteiligt gewesen sein soll, dingfest gemacht worden.
Die Unterbringung des Angeklagten in der Sicherungsverwahrung nach verbüßter Strafhaft sei wegen Wiederholungsgefahr erforderlich, so der Richter. Diese ergebe sich aus einem vorliegenden Hang. Es bestehe bei dem Mann eine pädophile Störung, die seit Jahren bekannt, aber noch nicht behandelt worden sei. Zugunsten des Angeklagten habe das Gericht unter anderem gewertet, dass er gestanden hatte.
Eltern erschienen zur Urteilsverkündung
Einige Eltern waren zur Urteilsverkündung erschienen. Ein Nebenklage-Anwalt sagte am Rande, auch zwei Bezirksämter hätten den Angeklagten vermittelt. Es müsse bei der Auswahl und Empfehlung von Betreuern sorgfältig geprüft und penibel auf ein erweitertes Führungszeugnis gesehen werden. Seine Mandanten hätten nicht gewusst, dass der Mann wegen Diebstahls vorbestraft war, so der Rechtsanwalt. „Sie hätten ihn nie in ihre Wohnung gelassen.“
Die zuständige Jugendstrafkammer hatte zu Prozessbeginn vor zwei Monaten noch vor dem Verlesen der Anklage die Öffentlichkeit von der weiteren Hauptverhandlung ausgeschlossen. Bei der Urteilsverkündung war die Öffentlichkeit allerdings zugelassen.
Die Staatsanwaltschaft hatte insgesamt 14 Jahre und sechs Monate Haft sowie die Anordnung von Sicherungsverwahrung gefordert. Die Verteidiger verlangten eine Strafe von unter zehn Jahren. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
