Berlin: Klimaaktivist klagt gegen Klebeverbot

Gegen mehrere Klimaaktivisten hat die Polizei Klebeverbote verhängt. Bei einem Verstoß drohen 2000 Euro Zwangsgeld. Ein Aktivist klagt nun dagegen.

Mitglieder der Letzten Generation blockieren Autobahnauffahrten in Berlin, hier Anfang Februar.
Mitglieder der Letzten Generation blockieren Autobahnauffahrten in Berlin, hier Anfang Februar.Jörg Carstensen/dpa

Ein Klimaaktivist klagt vor dem Verwaltungsgericht gegen das von der Polizei verhängte Klebeverbot – und auch gegen das Zwangsgeld, das bei einem Verstoß dagegen fällig wird. Über das Eilverfahren berichtet der Tagesspiegel

Laut dem Bericht hat die Berliner Polizei seit Ende November gegen 17 Aktivisten, die mindestens acht Mal bei Blockaden dabei waren, Klebeverbote verhängt. Den Demonstranten wird mit der sogenannten Beschränkungsverfügung nach dem Versammlungsgesetz für ein halbes Jahr untersagt, sich bei Klimablockaden festzukleben. Bei einem Verstoß droht ein Zwangsgeld in Höhe von 2000 Euro.

Vollstreckt wurde das Zwangsgeld noch in keinem Fall, obwohl es bereits fünfmal verhängt wurde, zitiert der Tagesspiegel eine Sprecherin der Polizei. Achtmal sei Widerspruch gegen das Klebeverbot und einmal gegen ein verhängtes Zwangsgeld eingereicht worden. Sofern die Polizei die Widersprüche ablehnt, könnte es weitere Eilklagen geben.

511 Strafbefehle gegen Klimaschützer

Wegen der Straßenblockaden laufen bei der Berliner Staatsanwaltschaft knapp 1400 Verfahren. Gegen Klimaschutz-Demonstranten, die in Berlin Straßen blockierten, hat die Staatsanwaltschaft bislang 511 Strafbefehle beantragt und sieben Anklagen erhoben. Bis zum 10. Februar gab es 39 Verurteilungen zu Geldstrafen wegen Nötigung. Die Polizei verschickte 694 Gebührenbescheide über 241 Euro, in vielen Fällen erhielten Wiederholungstäter mehrere Gebührenforderungen. Auch die Gebührenbescheide sind wie das Klebeverbot ein Fall für das Verwaltungsgericht. 

Strafbefehle können bei leichter Kriminalität von der Staatsanwaltschaft beantragt und einem Richter oder einer Richterin ohne Gerichtsverhandlung verhängt werden, um die Justiz zu entlasten. Akzeptiert ein Beschuldigter den Strafbefehl, ist er verurteilt. Legt er dagegen Einspruch ein, kommt es zum Prozess.