Berlin-Die Berliner Linke-Fraktion will einen Entwurf für ein Vergesellschaftungsgesetz vorlegen. Es wird gebraucht, wenn die Bürgerinitiative „Deutsche Wohnen & Co. enteignen“ mit ihrem Volksbegehren Erfolg hat. Diese setzt sich dafür ein, Immobilienunternehmen mit mehr als 3000 Wohnungen zu vergesellschaften. Einen ersten Debatten-Entwurf diskutierten die Abgeordneten bei einer als Videokonferenz organisierten Klausur am Sonnabend in Berlin.
Fraktionsgeschäftsführer Stefan Zillich sagte, das Ziel sei die Überführung von Grund und Boden großer profitorientierter Wohnungsunternehmen in Gemeineigentum nach Paragraf 15 des Grundgesetzes zu ermöglichen.
Zillich: Bei Vergesellschaftung muss Entschädigung gezahlt werden
„Das Modell, das wir vorsehen, geht davon aus, dass natürlich bei einer Vergesellschaftung eine Entschädigung zu zahlen ist, dass diese Entschädigung aber unter dem Marktwert liegt“, sagte Zillich. Sebastian Schneider von „Deutsche Wohnen & Co. enteignen“ kündigte an, die Initiative werde einen eigenen Gesetzentwurf vorlegen, der noch in der Abstimmung sei.
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Die Initiatoren müssen bis zum 25. Juni rund 175.000 Unterschriften für ihr Anliegen sammeln. Dann wäre ein Volksentscheid möglich, der parallel zur Abgeordnetenhauswahl am 26. September stattfinden könnte.
