Maskenverweigerern in der Schule droht nun doch Bußgeld

Schüler, die sich hartnäckig weigern, eine Maske aufzusetzen, können laut Scheeres mit einem Bußgeld belegt werden. Es dürfe aber niemand nach Hause geschickt werden, der seine Maske vergessen hat.

Ein Schüler mit Maske.
Ein Schüler mit Maske.imago images/Westend61

Berlin-Maskenverweigerern in der Schule droht nun doch ein Bußgeld. Das sagte Bildungssenatorin Sandra Scheeres (SPD) am Dienstag nach einer Sitzung des Senats. Natürlich werde man immer erst einmal ins pädagogische Gespräch gehen und auch mit den Eltern Kontakt aufnehmen, aber grundsätzlich könnten Schülerinnen und Schüler mit Bußgeld belegt werden, wenn sie sich wirklich aktiv weigerten, eine Maske zu tragen, so Scheeres. Kinder, die ihre Maske vergessen haben, dürften aber nicht nach Hause geschickt werden.

Bislang war ein Bußgeld für Maskenverweigerer in der Schule nicht vorgesehen. Die Infektionsschutzverordnung wurde jedoch am Dienstag per Senatsbeschluss verändert, um unter anderem die Maskenpflicht an Schulen zu ermöglichen.

Scheeres erwartet, dass die Schulen immer genügend Einwegmasken bereithalten, um bei vergessener Maske auszuhelfen. „Alles andere fände ich komisch“, sagte sie. 

Berlin will derzeit aber nicht dem Beispiel Nordrhein-Westfalens folgen, eine Maskenpflicht im Unterricht einzuführen. Für den Fall, dass die Infektionszahlen im neuen Schuljahr deutlich steigen sollten, schloss Scheeres das für die Zukunft aber nicht aus. „Im Moment ist das nicht vorstellbar, weil ich das aus einer pädagogischen Sicht für sehr schwierig finde“, sagte sie. Die Mimik der Schülerinnen und Schüler nicht sehen zu können, sei gerade in den Grundschulen ein Problem.

Die Maskenpflicht gilt in Berlin mit Beginn des neuen Schuljahres am 10. August. Dann muss in Fluren, Treppenhäusern und Toiletten Maske getragen werden, nicht aber im Klassenzimmer, auf dem Schulhof oder im Hort.