Berlin: Melnyk empört über Verbot von Ukraine-Fahnen
Bei den Gedenkveranstaltungen am 8. und 9. Mai werden nicht nur russische, sondern auch ukrainische Symbole verboten sein. Ukraine-Botschafter Andrij Melnyk ist entsetzt.

Der ukrainische Botschafter in Deutschland, Andrij Melnyk, hat scharfe Kritik an Berlins Regierender Bürgermeisterin Franziska Giffey (SPD) geübt. Er beklagt, dass in Berlin bei den Demonstrationen am 8. und 9. Mai zum Tag der Befreiung nicht nur russische Fahnen und Symbole verboten sind – sondern auch ukrainische. Melnyk spricht von einem Skandal.
Die Berliner Polizei hatte im Zusammenhang mit Gedenkveranstaltungen zum 77. Jahrestag des Kriegsendes 1945 von einer „sehr sensiblen Gefährdungslage“ gesprochen. Um trotz des aktuellen Angriffskrieges Russlands auf die Ukraine ein „würdevolles Gedenken“ zu gewährleisten, dürfen in diesem Jahr keine russischen Fahnen gezeigt werden, aber auch keine ukrainischen. Man wolle Provokationen verhindern. Melnyk schreibt dazu auf Twitter: „Liebe Regierende Bürgermeisterin Franziska Giffey, diese skandalöse Entscheidung der Polizei Berlin muss widerrufen werden.“
Botschafter Melnyk: „Wir sind geschockt“
Melnyk sagte gegenüber dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND): „Wir sind geschockt, dass die Berliner Polizei das Tragen von Fahnen mit ukrainischem Bezug am 8. und 9. Mai verboten hat.“ Dies sei eine Ohrfeige an die Ukraine und ein Schlag ins Gesicht des ukrainischen Volkes.
Melnyk weiter: „Dass man das öffentliche Tragen der ukrainischen Flagge in der Bundeshauptstadt untersagt, genauso wie die russische, unter welcher die schlimmsten Kriegsverbrechen gegen die ukrainische Zivilbevölkerung Tag und Nacht verübt und Zehntausende Ukrainerinnen und Ukrainer, Frauen und Kinder, kaltblütig ermordet werden, ist ein Riesenskandal. Das zeugt nicht nur von fehlendem Fingerspitzengefühl, das ist eine katastrophale politische Entscheidung.“
Werden Opfernation und Täter gleichgesetzt?
Zwar könne er, so Melnyk, das Bestreben der Polizei verstehen, für Sicherheit zu sorgen. Aber dass man dafür die Opfernation und die Täter gleichsetze, sei „schlicht und einfach ungeheuerlich“. So werde die Solidarität mit der angegriffenen Ukraine zur leeren Worthülse. Mehrere Organisationen kündigten Klagen gegen die verhängten Verbote an.
Der Berliner Senat hingegen verteidigt die Fahnen-Regelung und weist die Kritik des Botschafters zurück. Das von Melnyk beanstandete Verbot gelte nur an 15 ausgewählten Gedenkorten, nicht aber in der ganzen Stadt. Das Zeigen ukrainischer Flaggen sei deshalb auch am 8. und 9. Mai in Berlin grundsätzlich möglich, so die Innenverwaltung am Samstag.
Auch die Regierende Bürgermeisterin Franziska Giffey wies im Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) darauf hin, dass es zum 77. Jahrestag der Befreiung vom Nationalsozialismus kein generelles Flaggen-Verbot gebe.
- Das Zeigen von russischen oder ukrainischen Fahnen, Georgsbändern und Uniformen oder Uniformteilen, auch in abgewandelter Form.
- Marsch- bzw. Militärlieder abzuspielen und Ausrufe zu tätigen, die aufgrund der aktuellen Situation geeignet sind, den Krieg in der Ukraine zu billigen, zu glorifizieren oder zu verherrlichen.
Ausgenommen von diesen Regelungen sind Veteraninnen und Veteranen des Zweiten Weltkrieges, Diplomatinnen und Diplomaten sowie Vertretende und Delegationen von Staaten, die stellvertretend für die unmittelbar an der Befreiung Deutschlands beteiligten Staaten gedenken. Die detaillierten Regelungen sind der Allgemeinverfügung zu entnehmen, die im Amtsblatt Berlin veröffentlicht wurde. (mit epd)
