Mord an Dreijähriger: Urteil gegen Berliner Vater rechtskräftig

Weil seine Frau sich trennen wollte, verletzte der Vater das gemeinsame Kind und filmte es beim Sterben. Nun muss er mindestens 15 Jahre hinter Gitter.

Der Angeklagte soll das sterbende Mädchen mit der Kamera seines Handys gefilmt haben.
Der Angeklagte soll das sterbende Mädchen mit der Kamera seines Handys gefilmt haben.Pressefoto Wagner

Als ihn seine Frau verlassen wollte, tötete er die gemeinsame dreijährige Tochter. Nun ist der Mann aus Berlin rechtskräftig wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat dessen Revision gegen das Urteil des Landgerichts Berlin verworfen. Damit ist dieses rechtskräftig, wie der BGH am Freitag mitteilte.

Die Berliner Richter hatten den damals 32-Jährigen im Juli 2021 wegen Mordes verurteilt und eine besondere Schwere der Schuld festgestellt, was eine Haftentlassung nach 15 Jahren nahezu ausschließt. Mit der Tat habe dieser seine Ehefrau bestrafen wollen, hieß es damals im Urteil.

Bei dessen Überprüfung seien keine Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten zu erkennen gewesen, entschied der in Leipzig ansässige 5. BGH-Strafsenat. Demnach hat der Vater seine Tochter am 4. November 2020 in Berlin-Plänterwald aus niedrigen Beweggründen, grausam und heimtückisch getötet.

Gericht: Mann wollte Frau das Herz brechen

Der polnische Staatsbürger war an jenem Tag allein mit seiner Tochter in der Wohnung seiner Mutter, als ihn per Handy die Nachricht von der beabsichtigten Trennung seiner Frau erreichte. Daraufhin attackierte er laut Urteil sein spielendes Kind. Mit seinem Handy filmte er den Todeskampf des Mädchens und machte drei Fotos von dem sterbenden Kind. Diese versuchte er seiner Frau zu senden, was allerdings technisch scheiterte. Aus Sicht des Berliner Landgerichts war dies „die Inszenierung des Todes eines Kindes, um der Mutter das Herz zu brechen“.