Die Berliner Polizei darf künftig keine Herkunftsdaten unter 21-jähriger Tatverdächtiger mehr sammeln. Eine entsprechende Verfügung hatte die Senatsinnenverwaltung bereits Ende Juli erlassen, wie die BZ berichtete. Daher könne seit dem 3. August im digitalen Erfassungssystem der Ordnungshüter nun nicht mehr festgehalten werden, ob bei einem Tatverdächtigen ein Migrationshintergrund vorliege.
Zur Abschaffung dieser Funktion im Polizeicomputer POLIKS (Polizeiliches Landessystem zur Information, Kommunikation und Sachbearbeitung) sei es hauptsächlich aus Datenschutzgründen gekommen. Da das Erheben und Speichern personenbezogener Daten an eine gesetzliche Aufgabenerfüllung gekoppelt ist – die laut der Berliner Senatsverwaltung nicht gegeben war – sei das Erfassen der Herkunftsdaten jugendlicher Tatverdächtiger laut Datenschutzverordnung rechtwidrig gewesen.
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Polizeigewerkschaft warnt vor „falsch verstandener Toleranz“
Hinter dem bisherigen Verfahren habe die Annahme gesteckt, dass auch bei Straffälligen deutschen jugendlichen ein Migrationshintergrund „einer von vielen Aspekten sein kann, um soziale Fehlentwicklungen wie Armut, ungleiche Bildungschancen oder Diskriminierung zu erkennen“, zitierte die BZ aus einem Informationsschreiben der Senatsverwaltung. Dagegen könne präventiv vorgegangen werden. Die gesammelten Daten seien in der Praxis „jedoch kaum für entsprechende organisatorische Planungen und Entscheidungen genutzt worden“, hieß es weiter.
Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) kritisierte den Schritt. Sie sehe darin „eine falsch verstandene Toleranz“. „Wir reden über Menschen, deren Familien mitunter einen Bezug zu Ländern haben, in denen patriarchalische Strukturen herrschen und in denen ein nostalgisches Frauenbild vorliegt, das dem des demokratischen Rechtsstaates widerspricht“, teilte GdP-Sprecher Benjamin Jendro mit.
