Berlin: Rund 200 Verfahren zu Corona-Regelungen

Überwiegend wurden Eilanträge gegen die Corona-Verordnung eingereicht. Mehrere Berliner Gastwirte gehen vor Gericht gegen die Sperrstunde vor. 

Das Gericht hat viel zu tun (Symbolbild).
Das Gericht hat viel zu tun (Symbolbild).imago images/Thomas Koehler

Berlin-Bei der für Infektionsschutzrecht zuständigen Kammer des Verwaltungsgerichts sind bisher rund 200 Verfahren zu den Corona-Regelungen eingegangen. Überwiegend seien Eilanträge gegen die Corona-Eindämmungsverordnung des Senats eingereicht worden, nur in seltenen Fällen Klagen, sagte Vize-Sprecher Dominic Hörauf der Deutschen Presse-Agentur.

151 Fälle seien bislang erledigt worden. Auch andere Kammern des Gerichts haben demnach mit den Corona-Regelungen zu tun, etwa wenn es um das Versammlungs- oder Schulrecht geht. Aktuell stehen Entscheidungen zur Berliner Sperrstunde von 23 bis sechs Uhr in zwei Eilverfahren aus. Insgesamt haben sich laut Sprecher elf Gastwirte an das Gericht gewandt. Sie wollen erreichen, dass die wegen der Pandemie verhängte nächtliche Schließung aufgehoben wird.

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Zuletzt wies das Gericht einen Antrag von Eltern ab, die durchsetzen wollten, dass ihr Schulkind vom Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes befreit wird. Das Gericht habe die Ansicht der Schule bestätigt, die ein „unspezifisches Attest“ für das Kind nicht akzeptiert habe, so der Sprecher. Zuvor hatte der Tagesspiegel über den Fall berichtet. Bislang sei keine Beschwerde gegen den Beschluss eingelegt worden, hieß es. Laut Tagesspiegel hatte die Familie argumentiert, dass ein Attest mit Angabe der Diagnose gegen das informationelle Selbstbestimmungsrecht oder gegen den Datenschutz verstoße.

In einem anderen Fall, in dem es um Kinder und Corona ging, habe das Gericht in der Vorwoche den Antrag eines Mannes als unzulässig abgelehnt, so Hörauf. Der Antragsteller wollte demnach erreichen, dass Kinder generell keinen Corona-Schutz vor Mund und Nase tragen müssen. Laut Gericht war nicht erkennbar, dass der Mann in seinen eigenen Rechten verletzt worden sei.