Steglitz: Vater und Sohn betrieben gemeinsam Cannabis-Handel – Haftstrafen

Ein 31-Jähriger baut einen Versandhandel für Drogen auf, sein Vater steht ihm „tatkräftig“ zur Seite. Nun müssen die beiden ins Gefängnis.

Mit dem Cannabis-Versand soll die Familie des 31-Jährigen Millionen verdient haben.
Mit dem Cannabis-Versand soll die Familie des 31-Jährigen Millionen verdient haben.ZUMA Wire/imago

Weil sie im Darknet einen florierenden Versandhandel für Cannabis im großen Stil betrieben, hat das Berliner Landgericht einen 31-Jährigen zu sieben Jahren und seinen 63 Jahre alten Vater zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hatte acht beziehungsweise fünf Jahre Haft gefordert. Vater und Sohn hätten mit dem Drogenhandel einen möglichst hohen Gewinn erzielen wollen, sagte die Vorsitzende Richterin am Freitag.

Dennis D. wurde unter anderem wegen bandenmäßigen Drogenhandels in nicht geringer Mende, Götz D. wegen der Beihilfe dazu schuldig gesprochen. Bei dem 31-Jährigen wurde zudem wegen dessen Drogenkonsum die Unterbringung in einer Entzugseinrichtung angeordnet.

Richterin: Mutter half beim Abfüllen der Drogenpakete

Laut Gericht hatte Dennis D. Mitte 2021 damit begonnen, aus der elterlichen Wohnung in Berlin-Steglitz heraus mit Cannabis zu handeln – offenbar zunächst, um Schulden zu begleichen. Er befand sich dabei aufgrund einer vorherigen Verurteilung bereits im offenen Vollzug, später auf Bewährung.

Das Cannabis verschickte D. mit der Post an Abnehmer im gesamten Bundesgebiet. Dem Urteil zufolge verkaufte er so zuerst rund 160 Gramm pro Tag, irgendwann sogar eineinhalb Kilogramm. Laut Anklage soll er insgesamt über 60.000 Drogensendungen verschickt und dabei einen Millionenbetrag verdient haben.

Seine Eltern unterstützten ihn der Vorsitzenden Richterin zufolge dabei „tatkräftig“, mit ihnen habe der 31-Jährige eine „Bandenabrede“ gehabt. Götz D. habe seinem Sohn „mit Rat und Tat zur Seite gestanden“ und ihn dazu animiert, noch mehr Gewinn zu machen. Auch die Mutter habe unter anderem beim Befüllen der Versandpackungen geholfen und zudem das eingenommene Geld gewaschen. Das Verfahren gegen sie wird aus gesundheitlichen Gründen separat abgehandelt.

Der 63-Jährige betrieb laut Gericht eine eigene Cannabis-Plantage in Oberfranken, mit der er „gewinnbringend Handel treiben“ wollte. Zudem besaß er drei Schusswaffen, für beides verurteilte ihn das Gericht ebenfalls.