Berlin: Verfahren gegen Polizisten wegen Naziparolen eingestellt

Drei Polizeischüler sollen bei einem Basketballspiel „Sieg Heil“ gerufen haben. Wer was gerufen habe, sei nach vier Jahren nicht mehr zweifelsfrei aufklärbar.

Zwei 31- und 29-jährige Polizisten standen in Berlin vor Gericht.
Zwei 31- und 29-jährige Polizisten standen in Berlin vor Gericht.Pressefoto Wagner

Ein Verfahren gegen zwei frühere Polizeischüler, die beim privaten Besuch eines Basketballspiels Naziparolen gerufen haben sollen, ist in der vierten Prozessrunde eingestellt worden. Die Entscheidung des Berliner Landgerichts erfolgte am Donnerstag auf Anregung der Staatsanwaltschaft und mit Zustimmung aller Prozessbeteiligten. Die Angeklagten – inzwischen Beamte auf Probe – hatten die Vorwürfe im Verfahren wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen zurückgewiesen und erklärt, sie hätten mit rechter Ideologie nichts zu tun.

Zu dem mutmaßlichen Vorfall soll es im April 2018 in der Berliner Mercedes-Benz Arena gekommen sein – bei einem Basketballspiel von Alba Berlin gegen die Skyliners aus Frankfurt. Den 31 und 29 Jahre alten Polizisten und einem weiteren damaligen Polizeianwärter war vorgeworfen worden, gemeinsam verbotene Parolen skandiert zu haben. Einer der Männer soll nach damaligen Angaben von Zeugen „Sieg“, die anderen sollen „Heil“ gerufen haben.

Urteil 2019: Alle drei Polizisten erhielten Geldstrafen

In einem ersten Prozess vor dem Amtsgericht Berlin-Tiergarten im Mai 2019 waren alle drei Verdächtigen zu Geldstrafen verurteilt worden. Alle drei Männer hatten Berufung eingelegt, einer allerdings nahm seine Rechtsmittel zurück – seine Verurteilung wurde damit rechtskräftig.

Das Landgericht entschied im Oktober 2020 im Berufungsprozess auf Freispruch. Dieses Urteil hob zuletzt das Berliner Kammergericht im Mai 2021 auf Revision der Staatsanwaltschaft auf und ordnete eine Neuverhandlung vor einer anderen Strafkammer des Landgerichts an. Im jetzigen Verfahren hieß es, wer damals in der Halle was gerufen habe, sei nach vier Jahren wohl nicht mehr zweifelsfrei aufklärbar.