Volksbanken und Sparkassen: Keine persönlichen Beratungstermine für Ungeimpfte

Bei einigen Berliner Banken gilt für gewisse Dienstleistungen aktuell die 2G-Regel. Welche Bank setzt auf 2G und welche nicht?

In einigen Bereichen der Sparkassen und Volksbanken gilt derzeit 2G.
In einigen Bereichen der Sparkassen und Volksbanken gilt derzeit 2G.imago

Im Kampf gegen Corona verschärfen einige Banken in Berlin die Maßnahmen. In Volksbanken etwa wird bei einem persönlichen Beratungstermin der Status geimpft oder genesen erwartet. Darauf wird an den Geldautomaten und auch der Website der Volksbank, die im Rahmen der Aktion #ZusammenGegenCorona mit dem Slogan „Wir impfen uns den Weg frei“ für eine Corona-Impfung wirbt, hingewiesen. Auch die Berliner Sparkasse setzt auf 2G. Hier heißt es: „Für Beratungsgespräche gilt ab sofort 2G (geimpft, genesen). Bitte halten Sie einen entsprechenden Nachweis bereit.“ Dabei handelt es sich um eine freiwillige Umsetzung der 2G-Regel. Banken und Sparkassen gehören wie Supermärkte zu jenen Stellen der Grundversorgung, die von den 2G-Regelungen ausgenommen sind.

Während Volksbank und Berliner Sparkasse auf die 2G-Regelungen für persönliche Beratergespräche hinweisen, verweist die Deutsche Bank darauf, dass „die Sicherheits-Anordnungen des Bundes, der Länder und der Gemeinden bindend“ seien. Beratungstermine könnten aber „weiterhin wie gewohnt in unseren Filialen“ wahrgenommen werden. Und bei der Commerzbank heißt es: „Wir halten den Geschäftsbetrieb für Sie an größeren Standorten in allen Regionen Deutschlands aufrecht. Hier stehen Ihnen unsere persönlichen Ansprechpartner wie bisher vor Ort zur Verfügung.“ Ein gesonderter Hinweis auf eine etwaige 2G-Regel in bestimmten Bereichen findet sich hier nicht.

Welche Bank hat welche Regeln?

Volksbank: „Beim Betreten unserer Räumlichkeiten setzen wir die Einhaltung der 3G-Regel (geimpft, genesen oder getestet) voraus. Sollten Sie einen persönlichen Beratungstermin wünschen, erwarten wir, dass Sie die 2G-Regel (geimpft oder genesen) erfüllen. Das Tragen einer medizinischen beziehungsweise FFP2-Maske ist weiterhin Pflicht.“

Sparkassen: „Für Beratungsgespräche gilt ab sofort 2G (geimpft, genesen). Bitte halten Sie einen entsprechenden Nachweis bereit. Bitte tragen Sie weiterhin einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz und halten die Abstandsregeln ein. Die Geldautomaten und SB-Standorte stehen wie gewohnt zur Verfügung. Unsere SB-Bereiche, Kassen und Servicebereiche sind von der 2G-Regel ausgenommen. Bitte tragen Sie dort auch weiterhin einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz und halten Sie Abstandsregeln ein.“

Deutsche Bank: „Einen vereinbarten Beratungstermin können Sie weiterhin wie gewohnt in unseren Filialen wahrnehmen. Hygiene hat in unseren Filialen höchste Priorität. Deshalb haben wir unsere Reinigungsvorschriften nochmals deutlich erhöht und desinfizieren die Filialräume regelmäßig.“

Commerzbank: „Wir halten den Geschäftsbetrieb für Sie an größeren Standorten in allen Regionen Deutschlands aufrecht. Hier stehen Ihnen unsere persönlichen Ansprechpartner wie bisher vor Ort zur Verfügung, auch unsere Berater für Unternehmerkunden und Wealth Management. Aufgrund des aktuellen Kontaktverbotes und dem Mindestabstand von 1,5 Metern bitten wir Sie, Ihren Filialbesuch unbedingt vorab telefonisch in unserem Kundencenter bzw. mit Ihrem Berater zu vereinbaren. So vermeiden Sie Wartezeiten in unseren Filialen. Wir danken für Ihr Verständnis.“