Berlin: Volksbegehren zu Krankenhäusern unzulässig

Die Gesetzgebungskompetenz zur Regelung der Mindestausstattung aller Krankenhausbereiche mit Personal liege beim Bund und nicht beim Land, so die Richter.

Volksentscheid: Am Mittwoch gab es auf dem Alexanderplatz eine Aktion für seine Zulassung.
Volksentscheid: Am Mittwoch gab es auf dem Alexanderplatz eine Aktion für seine Zulassung.imago images/Christian Ditsch

Berlin-Der Verfassungsgerichtshof in Berlin hat ein 2018 gestartetes Volksbegehren für bessere Krankenhäuser als unzulässig eingestuft. Die Gesetzgebungskompetenz zur Regelung der Mindestausstattung aller Krankenhausbereiche mit Personal liege beim Bund und nicht beim Land Berlin, so das Gericht (VerfGH 105/19). Es schloss sich damit der Haltung des Senats an, der einen von der Initiative erarbeiteten Gesetzentwurf aus den gleichen Gründen als unvereinbar mit der Landesverfassung und dem Grundgesetz betrachtet hatte.

Die Initiative Gesunde Krankenhäuser, die von der Gewerkschaft Verdi mitgetragen wird, fordert unter anderem verbindliche Personalschlüssel in der Pflege und mehr Geld für Kliniken. Sie hatte ihren Gesetzentwurf 2018 mit 47.000 Unterstützerunterschriften bei der Innenverwaltung eingereicht und einen Antrag auf Zulassung eines Volksbegehrens gestellt. Der Senat lehnte das ab und rief den Verfassungsgerichtshof an.

Sowohl Berlins Regierender Bürgermeister Michael Müller als auch Gesundheitssenatorin Dilek Kalayci (beide SPD) sagten mehrfach, dass sie die Anliegen der Initiative dennoch teilen würden. Das Land tue einiges, um die Situation an den Kliniken zu verbessern, hieß es.

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