Berlin-Wedding: Teenager rasen im Mietwagen der Polizei davon
Ein 16-Jähriger und sein 17-jähriger Kumpel mieten sich ein Auto. Als die Polizei kommt, fahren sie davon. Offenbar waren Drogen im Spiel.

Ein 16-jähriger Teenager, der nach ersten Erkenntnissen unter Drogen stand, hat sich im Berliner Wedding in einem Mietfahrzeug am Samstagabend eine Verfolgungsjagd mit der Polizei geliefert.
Wie die Behörde mitteilt, wollten in zivil eingesetzte Kräfte den Fahrer des Mietfahrzeugs in der Pankstraße verkehrsrechtlich überprüfen, weil dieser durch diverse Verstöße aufgefallen war. Der Autofahrer beschleunigte umgehend das Auto, als sich die Polizisten zu erkennen gaben und versuchte, vor der Kontrolle zu flüchten.
Hierbei fuhr er mit stark überhöhter Geschwindigkeit, missachtete, nach Angaben der ihm folgenden Polizeikräfte, mehrere rote Ampeln und gefährdete andere Verkehrsteilnehmer.
Berlin-Wedding: 16-Jähriger wohl unter Drogen im Mietauto unterwegs
In der Wiesenstraße stoppte der Audi und die beiden Insassen sprangen aus dem Wagen. Den 17-jährigen Beifahrer stoppte ein Polizist noch am Fahrzeug, brachte ihn zu Boden und nahm in fest. Der 16-jährige Fahrer des Audi rannte zunächst davon, ein Polizist holte ihn aber bereits nach kurzer Flucht ein und nahm ihn fest. Eine gültige Fahrerlaubnis konnte der Jugendliche schon aufgrund seines Alters natürlich nicht vorlegen, zudem bestätigte ein freiwillig durchgeführter Drogenschnelltest den Verdacht der Beeinflussung durch Betäubungsmittel.
In dem Fahrzeug, das nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft beschlagnahmt wurde, fanden die Einsatzkräfte eine Plastiktüte mit mutmaßlichen Betäubungsmitteln. Nach einer Blutentnahme in einem Polizeigewahrsam wurde der 16-Jährige, nach Rücksprache mit einem Erziehungsberechtigten, wieder entlassen. Der 17-Jährige wurde von seiner Mutter abgeholt. Die Ermittlungen, unter anderem wegen eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens, des Fahrens ohne Fahrerlaubnis und unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln sowie eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz, dauern an.