Gesundheitsamt: Ermittlungen gegen Karl Lauterbach eingestellt

Gegen den Gesundheitsminister war eine Untersuchung wegen angeblicher Corona-Verstöße eingeleitet worden. Die Behörde stellte aber keine fest.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach
Bundesgesundheitsminister Karl LauterbachAFP/Odd Andersen

Das Gesundheitsamt in Berlin-Mitte hat die Ermittlungen gegen Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) wegen eines möglichen Verstoßes gegen die Corona-Isolationsvorschriften eingestellt. „Das Gesundheitsamt hat keine Rechtswidrigkeiten festgestellt und das Verfahren abgeschlossen“, sagte ein Sprecher des Bezirks am Dienstag der Nachrichtenagentur AFP. Am Freitag war bekannt geworden, dass insgesamt fünf Anzeigen gegen Lauterbach beim Gesundheitsamt eingegangen waren.

Auslöser der Vorwürfe – die dem Gesundheitsminister insbesondere bei Kritikern im Netz Spott eingebracht hatten – war die Corona-Infektion Lauterbachs Anfang letzten Monats. Am 4. August war der SPD-Politiker nach eigenen Angaben positiv auf das Coronavirus getestet worden und hatte angekündigt, seine Amtsgeschäfte deshalb vorübergehend aus der häuslichen Isolation heraus führen zu wollen.

Anzeige | Zum Weiterlesen scrollen

„Wer strenge Regeln macht, muss sie auch einhalten“

Sechs Tage nach dem ersten positiven Schnelltest hatte Lauterbach dann bereits wieder an einer Kabinettssitzung teilgenommen. Der ARD sagte er zudem am selben Tag, dass er sich „nicht ganz fit“ fühle. Die Corona-Verordnung des Landes Berlin sieht jedoch eine vorzeitige Beendigung der zehntägigen Isolationspflicht erst dann vor, wenn der Infizierte seit mindestens 48 Stunden symptomlos ist. „Wer wie Karl Lauterbach das Gesundheitswesen durch seine Politik aktiv schwächt, ist als Minister eine krasse Fehlbesetzung – und das zeigt sich auch, wenn er nicht einmal die eigenen Vorgaben kennt“, mahnte Anzeigenstellerin Eva-Marie Doerfler noch am Freitag an.

Lauterbach selbst hatte sich nach dem Bekanntwerden der Vorwürfe dem Berliner Gesundheitsamt gegenüber wohlwollend gezeigt. „Wer strenge Regeln macht, muss sie auch einhalten“, teilte der Gesundheitsminister auf Twitter mit. „Kontrolle durch Gesundheitsamt ist daher voll ok.“

Aufgrund mehrerer negativer Testergebnisse und mehr als 48 Stunden Symptomfreiheit, so Lauterbach weiter, sehe er in seinem Vorgehen jedoch keinen Verstoß gegen die Isolationsvorschriften. Das bestätigte nun auch der Bezirk. So habe der Ct-Wert eines PCR-Tests fünf Tage nach Lauterbachs Infektion bei 39 gelegen.

Einer RKI-Empfehlung zufolge sei bereits ein Wert von über 30 ausreichend, damit Angestellte im Gesundheitswesen wieder an ihren Arbeitsplatz zurückkehren könnten, hieß es auf Anfrage der Welt aus dem Gesundheitsministerium. „Nach unseren Informationen ist der Fall für das Gesundheitsamt erledigt“, teilte das Ministerium daher bereits am Freitag mit.

Einige Stimmen äußerten indes Zweifel an der Darstellung des Ministers. „Es gibt gesicherte Erkenntnisse dazu, wann ein PCR-Test positiv ist, nämlich bis zu einem Ct-Wert von 40“, sagte Andreas Bobrowski, Vorsitzender des Berufsverbands Deutscher Laborärzte, der Welt am Dienstag. Einen PCR-Test „mit einem Ct-Wert von Mitte 30“ könne man laut Bobrowski demnach nicht „als negativ darstellen“.