Weil er das Berliner Holocaust-Mahnmal beschädigt haben soll, muss sich ein 61-Jähriger am Donnerstag vor dem Amtsgericht Tiergarten verantworten. Der Mann soll im April 2020 mit zwei Hämmern an einer der Stelen vier Ecken abgeschlagen haben. Die Anklage lautet auf gemeinschädliche Sachbeschädigung sowie Störung der Totenruhe. Das Mahnmal, das 2005 zum Gedenken an die von den Nationalsozialisten ermordeten sechs Millionen Juden eröffnet wurde, besteht aus rund 2700 verschieden hohen, dunkelgrauen Betonblöcken. Verboten ist dort laut Hausordnung Rennen, Lärmen, das Springen von Block zu Block, Rauchen und Alkoholkonsum.
Amtsgericht Tiergarten :
Berliner Holocaust-Mahnmal beschädigt? 61-Jähriger vor Gericht
Der Mann soll mit zwei Hämmern an einer der Stelen des Mahnmals vier Ecken abgeschlagen haben. Am Donnerstag beginnt der Prozess vor dem Amtsgericht Tiergarten.
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dpa/Carsten Koall
Das Mahnmal besteht aus rund 2700 verschieden hohen, dunkelgrauen Betonblöcken.