Der Berliner Senat ermahnt alle Hundebesitzer, ihre Vierbeiner in das sogenannte Hunderegister einzutragen. Seit Anfang Januar besteht laut Berliner Hundegesetz die Verpflichtung zur Anmeldung unter: hunderegister.berlin.de. Für Berliner, die bereits vor dem 1. Januar 2022 einen Hund gehalten haben, läuft nun die Übergangsfrist am 30. Juni dieses Jahres aus.
Zweck des gebührenpflichtigen Registers ist es, einen möglichst vollständigen Überblick über alle Berliner Hunde, ihre Verteilung auf die Bezirke, ihre Rassen und auch über Auffälligkeiten im Verhalten zu erlangen, um auf dieser Grundlage fundierte Entscheidungen treffen zu können – sei es über den Bedarf an Auslaufflächen, sei es zum Schutz vor Beißvorfällen. „Das Register dient zudem der Identifizierung von Hunden, um bei scheinbar herrenlosen Tieren auch die letzte Halterin bzw. den letzten Halter finden zu können“, heißt es in einer Mitteilung der Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz.
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Berliner Hunderegister: 21.000 Tiere erfasst, tatsächliche Zahl ist höher
Eine Nichtanmeldung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einer Geldbuße geahndet werden.
Bisher wurden im Hunderegister rund 21.000 Tiere erfasst. Die Zahl der bei der Finanzverwaltung aus Steuergründen registrierten Tiere liegt allerdings sechs Mal so hoch. Eine Übernahme der einzelnen Halterdaten aus dem Bestand des Finanzamts ist aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich. Daher muss ein eigenes Hunderegister aufgebaut werden, heißt es vom Senat.
Eine Anmeldung im Hunderegister ist online unter hunderegister.berlin.de, per Telefon unter 0441-36177990 (Dienstleister: GovConnect) oder per Post (durch ein auf der Website abrufbares Formular) möglich. Die Online-Registrierung kostet einmalig 17,50 Euro, die telefonische/postalische Anmeldung kostet 26,50 Euro.
