Berliner Justizsenatorin: Pauschales Kopftuchverbot wird es nicht mehr geben

Lena Kreck findet, dass das Berliner Neutralitätsgesetz möglichst bald geändert werden muss. Nicht nur das Kopftuchverbot, auch die anderen Bereiche in dem Gesetz müssten überprüft werden.

Das Land Berlin darf Lehrerinnen nicht pauschal das Tragen von Kopftüchern verbieten. 
Das Land Berlin darf Lehrerinnen nicht pauschal das Tragen von Kopftüchern verbieten. Frank Rumpenhorst/dpa

Berlin-Aus Sicht von Berlins Justizsenatorin Lena Kreck (Linke) muss das Neutralitätsgesetz, das Lehrerinnen pauschal das Tragen von Kopftüchern verbietet, möglichst bald geändert werden. „Dass die Kritik hinsichtlich der Verfassungsmäßigkeit des Berliner Neutralitätsgesetzes berechtigt ist, hat nun das Bundesverfassungsgericht bestätigt“, sagte Kreck der Deutschen Presse-Agentur am Donnerstag. „Damit muss das Neutralitätsgesetz Berlins umgehend angefasst werden.“

Das Bundesverfassungsgericht hatte schon Mitte Januar eine Beschwerde des Landes Berlin gegen ein entsprechendes Urteil des Bundesarbeitsgerichts nicht zur Entscheidung angenommen, wie ein Sprecher des Karlsruher Gerichts am Mittwochabend mitteilte. „Ein pauschales Kopftuchverbot für Pädagoginnen wird es in Berlin in Zukunft nicht mehr geben“, erklärte Kreck. „Auch die anderen im Neutralitätsgesetz geregelten Bereiche werden überprüft werden müssen.“ Das gelte auch für die Justiz. „Über das Kopftuchverbot werden in der Einwanderungsgesellschaft Menschen ausgegrenzt und rassistisch konnotierte Zuschreibungen verstärkt.“

Damit steht das umstrittene Neutralitätsgesetz, in dem auch das Kopftuchverbot verankert ist, in Frage. Es untersagt Lehrkräften und anderen Pädagogen an öffentlichen Berliner Schulen das Tragen religiöser Symbole im Dienst. Das kann ein Kopftuch sein, aber auch ein Kreuz oder eine Kippa.

Das Bundesarbeitsgericht hatte im August 2020 einer Muslimin, die wegen ihres Kopftuches nicht in den Schuldienst übernommen worden war, eine Entschädigung von rund 5159 Euro zugesprochen, weil sie wegen ihrer Religion diskriminiert worden sei. Es bestätigte damit eine Entscheidung des Landesarbeitsgerichts vom November 2018, gegen die das Land in Revision gegangen war.

Berliner CDU hält Ziel des Neutralitätsgesetzes weiter für richtig

Die CDU-Fraktion hält das Berliner Neutralitätsgesetz dagegen im Grundsatz weiter für richtig. „Es kann nicht geduldet werden, wenn religiöse Symbole wie das islamische Kopftuch in staatlichen Einrichtungen demonstrativ zur Schau gestellt werden. Das würde den Frieden und Zusammenhalt in unserer Gesellschaft gefährden“, sagte die kirchenpolitische Sprecherin der CDU-Fraktion, Cornelia Seibeld, am Donnerstag. „Im Gegensatz zu Grünen, Linken und leider auch Teilen der SPD stehen wir weiter zum Ziel des Berliner Neutralitätsgesetzes.“