Geschäfte, Kinos, Theater, Clubs: Wer besteht weiterhin auf Masken?
Trotz Wegfall der meisten Corona-Regelungen wollen einige Häuser und Unternehmen an einer Maskenpflicht festhalten. Eine Gewerkschaft droht bereits mit Klage.

Ab einschließlich Freitag gibt es bis auf wenige Ausnahmen keine Maskenpflicht mehr in Berlin. Einige Kulturinstitutionen in Berlin wollen dennoch an einer Maskenpflicht festhalten. Das bestätigten führende Theater und Opernhäuser der Hauptstadt am Mittwoch auf Anfrage. Gelten soll dann etwa in den drei großen Häusern Staatsoper Unter den Linden, Deutsche Oper und Komische Oper nicht nur eine Empfehlung, sondern eine Pflicht zum Tragen von Masken, sowohl in den Foyers als auch am Platz.
Auch Deutsches Theater, Berliner Ensemble und Volksbühne setzen weiterhin auf maskierte Gäste, bei Schaubühne und in der Philharmonie sind vergleichbare Regelungen ebenfalls im Gespräch. Auch beim Deutschen Historischen Museum und im Humboldt-Forum ist eine Maskenpflicht weiter vorgesehen, andere Museen sind noch in der Abstimmung. Eine allgemeine Empfehlung vonseiten der Berliner Kulturverwaltung wird für diesen Donnerstag erwartet.
„Dieses Vorgehen ist rechtlich unzulässig“
„Wir wollen unserem Publikum weiterhin einen sicheren und angenehmen Theaterbesuch am Berliner Ensemble ermöglichen und werden deshalb unsere Schutzmaßnahmen Schritt für Schritt und mit Umsicht anpassen“, sagte der Intendant des Berliner Ensembles, Oliver Reese. Um Ansteckungsmöglichkeiten weiterhin zu minimieren, solle die Maskenpflicht im April auch während der Vorstellungen beibehalten werden.
Die Berliner Clubs werden am Freitag ohne Einschränkungen öffnen, so ein Sprecher des Dachverbands Clubcommission auf Anfrage der Berliner Zeitung. „Die Maskenpflicht ist während der gesamten Pandemie nie ein Thema gewesen, denn Clubkultur ist mit Maske nicht möglich.“ Die Clubs hätten nun geprüft, ob sie auch nach dem 1. April trotzdem Impf-oder Genesenennachweise verlangen dürfen, um Ansteckungen beim Tanzen zu vermeiden. „Rechtlich ist das Verlangen der Nachweise aus Datenschutzgründen nicht mehr möglich. Für 2G, 3G oder 2G-plus gibt es keine rechtliche Grundlage mehr“, so der Sprecher.
Was gilt in Geschäften und Kinos?
In den Berliner Yorck-Kinos soll es keine Maskenpflicht geben, „aber wir bitten um gegenseitige Rücksichtnahme und das freiwillige Tragen von Masken bis zum Sitzplatz“. In den Sälen werde es vorerst weiterhin einen Platz Abstand zwischen den Besuchergruppen geben, hieß es.
Viele Geschäfte und Einkaufszentren haben ebenfalls den Verzicht auf die Maske angekündigt, darunter Ikea, MediaMarkt und Saturn, das Alexa, die East Side Mall, die Mall of Berlin und das Ring-Center, Douglas, Gerry Weber, Woolworth, Thalia, Deichmann sowie C&A.
Nach mehreren Handelsketten hat auch Edeka angekündigt, die Maskenpflicht ab kommender Woche nicht grundsätzlich aufrechtzuerhalten. „Da fehlen uns die Möglichkeiten der Kontrollen“, sagte eine Sprecherin der Supermarktkette der Deutschen Presse-Agentur. Das Unternehmen empfehle zwar weiterhin beim Besuch der Supermärkte das freiwillige Tragen einer medizinischen Maske, um Kunden und Mitarbeiter zu schützen.
„Leider hat der Gesetzgeber mit der Novelle des Infektionsschutzgesetzes entschieden, dass die Pflicht zum Tragen von Masken nur noch in Ausnahmefällen und in besonderen Hotspots angeordnet werden kann“, kritisierte Edeka. „Man kann daher nun nicht erwarten, dass wir mithilfe des Hausrechts weiterhin eine Maskenpflicht durchsetzen.“
Einkaufen: Händler können Maske vorschreiben, müssen es aber nicht
Die staatlich verordnete Maskenpflicht beim Einkaufen fällt in weiten Teilen Deutschlands und somit auch in Berlin weg – gewisse Schutzvorkehrungen könnten aber bleiben. „Der Gesetzgeber hat mit der Novelle des Infektionsschutzgesetzes entschieden, dass die Pflicht zum Tragen von Masken nur noch in Ausnahmefällen und in besonderen Hotspots angeordnet werden kann“, sagte der Hauptgeschäftsführer des Handelsverbands Deutschland (HDE), Stefan Genth. Unabhängig davon sei aber davon auszugehen, dass viele Kundinnen und Kunden freiwillig weiter die Maske beim Einkaufen tragen würden.
Die demokratisch legitimierte und von zahlreichen Fachleuten beratene Politik setze den Rahmen für die Pandemiebekämpfung, erläuterte Genth. „Die Handelsunternehmen tragen seit Jahren alles dazu bei, die Vorgaben best- und schnellstmöglich umzusetzen.“ Es sei zugleich nicht auszuschließen, dass Händler außerhalb von Corona-Hotspots von ihrem Hausrecht Gebrauch machten und Masken beim Einkauf vorschrieben. „In welchem Umfang dies praktiziert wird, werden die nächsten Wochen zeigen.“
Nach dem neuen Infektionsschutzgesetz sind den Ländern ab Sonntag (in Berlin schon ab Freitag) nur noch wenige Alltagsvorgaben zu Masken etwa in Kliniken und Pflegeheimen möglich. Weitergehende Maßnahmen auch mit Maskenpflichten im Einzelhandel können sie in regionalen Hotspots verhängen, wenn das Landesparlament für diese eine drohende kritische Corona-Lage feststellt. Vorerst sind solche Hotspots nur in Mecklenburg-Vorpommern und Hamburg vorgesehen. Berlin ist kein Hotspot.
Plexiglaswände und Desinfektionsmittel wird es wohl weiter geben
HDE-Hauptgeschäftsführer Genth betonte: „Die Handelsunternehmen nehmen den Gesundheitsschutz des Personals weiterhin sehr ernst.“ Laut der Arbeitsschutzverordnung müssten Arbeitgeber erforderliche Maßnahmen durch eine Gefährdungsbeurteilung ermitteln und in betrieblichen Hygienekonzepten festlegen. Für eine fortbestehende Maskenpflicht für das Personal sei von Bedeutung, ob andere organisatorische und technische Schutzmaßnahmen nicht umsetzbar seien oder nicht reichten. „Es kommt also im Zweifel auf den Einzelfall und die konkreten Umstände vor Ort an.“ Strengere Masken-Bestimmungen könnten sich weiter aus Landesvorgaben zu Hotspots ergeben.
Mit Blick auf Desinfektionsmittel-Spender am Ladeneingang und Plexiglaswände an Kassen geht der Verband davon aus, dass viele Unternehmen zumindest einige dieser Vorkehrungen weiterführen. „Auch weil es oft dem mehrheitlichen Kundenwunsch entspricht und als besonderer Service empfunden wird“, sagte Genth. Dies könne also so bleiben, auch wenn solche Schutzvorkehrungen außerhalb von Hotspots nicht mehr vorgeschrieben seien
Gerichte in Berlin: Maskenpflicht gilt weiter
An den Strafgerichten auf dem Campus Moabit soll die Maskenpflicht weiter bestehen bleiben. Das Tragen einer Maske ist über den 31. März hinaus in den öffentlichen Bereichen des Amtsgerichts Tiergarten, des Landgerichts Berlin, der Staats- und Amtsanwaltschaft sowie dem Verwaltungsgericht weiter erforderlich, teilte das Amtsgericht mit. Die 3G-Regelung für Mitarbeitende sowie Besucher entfalle hingegen entsprechend der neuen Regelungen zum 1. April 2022.
Die Weiterführung der Maskenpflicht werde nach Angaben des Amtsgerichts als erforderlich erachtet, um sowohl die Mitarbeitenden als auch die Besucherinnen und Besucher bestmöglich zu schützen. Dabei sei vor allem ins Gewicht gefallen, dass die Flure in den Dienstgebäuden teilweise sehr eng sind und nicht belüftet werden können. Auch der rege Publikumsverkehr habe bei der Entscheidung eine Rolle gespielt. In den Sitzungssälen und Vernehmungsräumen liege die Entscheidung auch über die Maskenpflicht weiterhin bei den Richtern und Staatsanwälten. (mit dpa).
