Nach Verhaftung bei Reichsbürger-Razzia: Berliner Richterin verliert ihr Amt

Bei einer Razzia wurde Birgit Malsack-Winkemann im Dezember festgenommen, weil sie den Umsturz plante. Nun enthebt ein Gericht sie vorläufig des Amtes.

Die Berliner Richterin Birgit Malsack-Winkemann.
Die Berliner Richterin Birgit Malsack-Winkemann.Bernd von Jutrczenka/dpa

Das Richterdienstgericht des Landes Berlin hat in einem Eilverfahren die Richterin Birgit Malsack-Winkemann vorläufig des Amtes enthoben. Dies teilte das Verwaltungsgericht am Donnerstagmorgen mit. Das Gericht ordnete ebenfalls die Einbehaltung der Hälfte ihrer monatlichen Dienstbezüge an. Das Gericht folgte damit einem Antrag der Senatsverwaltung für Justiz. Malsack-Winkemann saß einige Jahre für die AfD im Bundestag. Im Dezember wurde die 58-Jährige im Rahmen der bundesweiten Razzia im Reichsbürger-Milieu festgenommen.

Anfang Dezember erließ der Ermittlungsrichter am Bundesgerichtshof einen Haftbefehl gegen Malsack-Winkemann wegen des dringenden Tatverdachts der Mitgliedschaft in einer inländischen terroristischen Vereinigung. Sie soll seit mindestens Februar 2022 der Gruppierung angehört haben, die geplant haben soll, die Staats- und Verfassungsordnung der Bundesrepublik zu stürzen und durch ein „System eigener Prägung“ zu ersetzen. Zu den Umsturzplänen soll auch die Tötung von Repräsentanten des Staates gehört haben. Insgesamt sollen etwa 50 mutmaßliche Putschisten der sogenannten Patriotischen Union angehört haben. Nach dem erfolgreichen Staatsstreich wollten die Putschisten einen „Rat“ einsetzen, in dem die Richterin das Ressort Justiz übernehmen sollte. Seit der Verhaftung sitzt sie in Untersuchungshaft. Gegen Malsack-Winkemann läuft ein Disziplinarverfahren. Justizsenatorin Lena Kreck (Linke) hatte gleich angekündigt, alle rechtlichen Mittel auszuschöpfen, um die Richterin aus dem Dienst zu entfernen.

Die Richterin steht seit 1996 im Dienst des Landes Berlin, dann saß sie von 2017 bis 2021 für die AfD im Bundestag. Als sie im März 2022 an ihr vorheriges Gericht zurückkehrte, galten für sie wieder die Rechte und Pflichten einer Richterin. Und die sind mit Straftaten nicht vereinbar. Deshalb betreibt die Senatsverwaltung ein sogenanntes Zurruhesetzungsverfahren. Doch darüber ist noch nicht rechtskräftig entschieden.

Maximal mögliche Kürzung der Bezüge

Das Gericht begründete seine Entscheidung zur vorläufigen Dienstenthebung damit, dass das eingeleitete Disziplinarverfahren „überwiegend wahrscheinlich“ damit ende, dass Malsack-Winkemann endgültig dem Amt der Richterin enthoben wird. „Denn eine Richterin, die sich einem auf die Durchführung eines gewaltsamen Staatsstreiches gerichteten Geheimbündnis anschließe, breche den von ihr geleisteten Eid auf das Grundgesetz in besonders schwerer Weise“, teilte das Gericht mit. „Die Unschuldsvermutung stehe einer Berücksichtigung der Erkenntnisse aus dem noch nicht abgeschlossenen Strafverfahren nicht entgegen.“

Die Suspendierung erfolge, obwohl die Richterin noch immer in Untersuchungshaft sitze und damit ihr Amt gar nicht nicht ausüben könne. Die Suspendierung diene zugleich dem „ungestörten Dienstbetrieb in der ordentlichen Gerichtsbarkeit und dem Ansehen der Justiz insgesamt“.

Bei der Kürzung ihrer Dienstbezüge um die Hälfte schöpfte das Gericht den gesetzlichen Rahmen voll aus.

Zu dem Gerichtsbeschluss sagte Justizsenatorin Lena Kreck (Linke): „Ich begrüße die Entscheidung des Dienstgerichtes. Die Entscheidung bestätigt vollumfänglich meine Annahme, dass es sich hier um eine brandgefährliche Person handelt, die im Richterdienst in Berlin nichts verloren hat.“ Die Integrität der Rechtsprechung müsse vor „Menschen mit ihrem Weltbild“ geschützt werden. Sie fordert auch eine Gesetzesänderung, damit in solchen Fällen die Bezüge auch um mehr als 50 Prozent gekürzt werden können. „Grundsätzlich fordere ich, dass auch Verwaltungen künftig genauer hinschauen und erkennen, wenn sich Menschen demokratiefeindlich äußern.“