Berliner Schulen: Kontaktpersonen müssen nicht mehr in Quarantäne

Wie an Kitas tritt ab Montag auch an Schulen in Berlin die Strategie „Test-to-Stay“ in Kraft. Die neuen Regeln im Überblick.

In Berlin soll die neue „Test-to-Stay“-Strategie in Schulen durchgesetzt werden (Symbolbild).
In Berlin soll die neue „Test-to-Stay“-Strategie in Schulen durchgesetzt werden (Symbolbild).dpa/Christoph Soeder

Die Teststrategie für Berliner Schulen wird an die aktuellen Rahmenbedingungen angepasst. Wie die Senatsverwaltung für Bildung mitteilt, haben sich die Berliner Gesundheitsämter in der aktuellen pandemischen Lage aufgrund einer Empfehlung des Robert-Koch-Institutes dazu entschlossen. Die neue „Test-to-Stay“-Strategie ergänzt die bisherige Teststrategie an den Schulen.

Folgendes ist vorgesehen:
  • Ein positives Schnelltestergebnis (Indexfall) im Rahmen der seriellen Testung an der Schule wird an das Gesundheitsamt gemeldet.
  • Die positiv getestete Schülerin oder der positiv getestete Schüler erhält den von den Gesundheitsämtern zur Verfügung gestellten Vordruck zur Bestätigung der Isolierung.
  • Kontaktpersonen werden nicht an das Gesundheitsamt gemeldet.
  • Alle Schülerinnen und Schüler der betroffenen Lerngruppe werden sodann an fünf Unterrichtstagen getestet (statt dreimal wöchentlich) und verbleiben in Präsenz, solange ihre Testergebnisse weiterhin negativ sind und keinerlei Symptome auftreten.
  • Tritt erneut ein positiver Fall in der Lerngruppe auf, setzt erneut die Fünftage-Frist ein.
Die positiv getestete Person kann dann freigetestet werden
  • im direkten Anschluss an Ferienzeiten nach 7 Tagen durch einen PCR-Test (im Testzentrum) oder durch einen Schnelltest in der Schule
  • und später dann im laufenden Schulbetrieb nach 5 Tagen durch einen PCR-Test (im Testzentrum oder per Schnelltest in der Schule).

Sind Dienstkräfte, die geimpft beziehungsweise genesen sind, Kontaktperson, gehen diese entsprechend den aktuellen Quarantäneregelungen nicht in Quarantäne. Sie nehmen jedoch an den Testungen im Rahmen der „Test-to-Stay-Strategie“ teil. Dienstkräfte, die nicht geimpft sind, müssen in Quarantäne.