Berliner Senat: Bei Corona-Verdacht bitte zum Arzt statt ins Testzentrum

Die Senatsgesundheitsverwaltung empfiehlt, bei einem positiven Testergebnis nach einem Selbsttest zum Arzt zu gehen. Testzentren hingegen werden nicht explizit empfohlen.

Ein Corona-Selbsttest.
Ein Corona-Selbsttest.dpa/Philipp von Ditfurth

Wer in Berlin nach einem Selbsttest den Verdacht hat, sich mit Corona infiziert zu haben, soll zum Arzt gehen, um sich mittels PoC-Antigen- oder PCR-Testung testen zu lassen. Das empfiehlt die zuständige Senatsgesundheitsverwaltung. In einer Mitteilung von Dienstag heißt es zwar: „Die Durchführung eines zertifizierten Corona-Schnelltests ist nach einem positiven Selbsttest ohne Aufsicht nicht mehr verpflichtend.“ Allerdings heißt es hier auch: „Nach wie vor besteht jedoch die Möglichkeit, dass Personen, denen ein positives Testergebnis nach einem Selbsttest ohne fachkundige Aufsicht vorliegt, eine Ärztin/einen Arzt aufsuchen und dort im Rahmen der Behandlung gegebenenfalls eine bestätigende PoC-Antigen- oder auch PCR-Testung durchgeführt wird“. Die Senatsgesundheitsverwaltung teilt weiter mit: „Dieser Weg wird auch empfohlen.“

Hintergrund ist, dass ein Schnelltest nach der neuen Testverordnung des Bundes nicht mehr für alle kostenfrei ist. Daher werde die Verordnung des Landes mit Wirkung ab 27. Juli entsprechend angepasst, teilte die Gesundheitsverwaltung am Dienstag weiter mit.

Wichtig: Als Nachweis für eine Corona-Infektion etwa für den Arbeitgeber oder einen Genesenennachweis brauchen Infizierte auch weiterhin ein Zertifikat über einen positiven Schnelltest in einem Testzentrum oder eine Bestätigung eines Arztes über einen positiven Schnelltest oder einen positiven PCR-Test. Als Genesenennachweis dient ein positiver PCR-Test, der mindestens 28 Tage und höchstens drei Monate alt ist.

KV Berlin: Brandbrief an Karl Lauterbach

Eine PCR-Nachtestung ist nicht mehr verpflichtend in den Fällen, in denen der Selbsttest ohne fachkundige Aufsicht positiv und ein anschließender zertifizierter Schnelltest negativ ist, hieß es ergänzend. Der Bund hatte im Juni beschlossen, dass in Testzentren nur Schnelltests für bestimmte Risikogruppen gratis bleiben. Für alle anderen werden in der Regel drei Euro je Corona-Test aus eigener Tasche fällig.

Die Kassenärztliche Vereinigung Berlin warnt in diesem Zusammenhang, dass „die neu geregelten Anspruchsvoraussetzungen zur Bürgertestung zu einer erheblichen bürokratischen Mehrbelastung in den Praxen führen“ werden. Und weiter: „Auch ist bisher nicht geklärt, wie die Überprüfung im Rahmen der Abrechnung durch die Kassenärztlichen Vereinigung erfolgen soll. Vor diesem Hintergrund haben sich die Vorstände der KVen und KBV mit einem Brandbrief an den Bundesgesundheitsminster gewandt.“

Den an Gesundheitsminister Karl Lauterbach gerichteten Brandbrief im Wortlaut finden Sie hier.

Hinweis: In einer früheren Version des Artikels hieß es, dass ein Selbsttest als Nachweis über eine Infektion ausreicht. Der Arbeitgeber kann aber weiterhin einen zertifizierten Test verlangen. Wir haben das korrigiert.