Berlin-Friseure, Tätowierer oder Fitnessstudios dürfen trotz Corona unter strengen Auflagen wieder geöffnet haben, sexuelle Dienstleistungen sind bislang strikt untersagt. Die Senatsgesundheitsverwaltung hält jetzt eine „stufenweise Aufhebung des aktuellen Tätigkeitsverbotes ist im Sinne des Infektionsschutzes für denkbar“. Das geht aus der Antwort auf eine Kleine Anfrage der beiden Linke-Abgeordneten Ines Schmidt und Philipp Bertram hervor.
Der Senat prüfe demnach aktuell „mögliche Hygienekonzepte im Sinne des Infektionsschutzes zur Vermeidung von Covid-19 Erkrankungen“. Die Grundlage dafür sei „die Entwicklung eines praxisorientierten Maßnahmenplans für sexuelle Dienstleistungen“, der „auch die Aufhebung der Schließungen von Prostitutionsgewerben mit umfassen könnte“.
Eine stufenweise Aufhebung des aktuellen Tätigkeitsverbotes ist laut Senatsgesundheitsverwaltung „im Sinne des Infektionsschutzes denkbar“. So könnten in „einem ersten Schritt zum Beispiel ausschließlich (erotische) Massagen angeboten werden“.