Berliner Senat: Volksbegehren autofreie Innenstadt unzulässig
Die Innenverwaltung hat die Verfassungsmäßigkeit des Volksbegehrens geprüft. Nun liegt das Ergebnis vor.

Die Berliner Senatsverwaltung für Inneres schätzt das Volksbegehren für eine autofreie Innenstadt als unzulässig ein. „Der mit dem Volksbegehren vorgelegte Gesetzesentwurf verstößt gegen das Grundgesetz“, teilte die stellvertretende Sprecherin der Innenverwaltung, Sylvia Schwab, am Dienstag auf Anfrage mit.
„Die angestrebten Regelungen, den privaten Autoverkehr im gesamten Innenstadtbereich grundsätzlich gesetzlich zu verbieten und nur noch in Ausnahmefällen zuzulassen, sind im Ergebnis unverhältnismäßig und mit der allgemeinen Handlungsfreiheit unvereinbar.“ Zuvor hatte der RBB unter Berufung auf eine Stellungnahme der Innenverwaltung, die dem Sender vorliegt, darüber berichtet.
Bündnis will, dass alle Straßen innerhalb des S-Bahn-Rings autoreduziert sind
Die Innenverwaltung hatte die Zulässigkeit des Volksbegehrens geprüft. Das Ergebnis sei am vergangenen Mittwoch an die fachlich zuständige Verkehrsverwaltung gegangen, teilte die Sprecherin weiter mit. Die Verkehrsverwaltung werde einen Beschlussvorschlag für den Senat erarbeiten, so dass dieser innerhalb der vorgeschriebenen Frist von 15 Tagen über seinen Standpunkt zum Volksbegehren beschließen könne. Das könnte bereits am Dienstag in einer Woche passieren.
Der Entwurf des Bündnisses „Volksentscheid Berlin autofrei“ sieht vor, nahezu alle Straßen innerhalb des S-Bahn-Rings zu autoreduzierten Bereichen zu erklären. Die Berliner Bürgerinitiative hatte im vergangenen Jahr mehr als 50.000 Unterschriften für ihr Anliegen an die Innenverwaltung übergeben und die Einleitung eines Volksbegehrens beantragt. Nötig dafür sind 20.000 gültige Stimmen. Diese Voraussetzung war nach einer früheren Prüfung der Innenverwaltung erfüllt.
