Berliner Staatssekretäre sollen in die Verwaltung zurückkehren können

Ihnen sollen dann innerhalb von sechs Monaten vorrangig freie Stellen „mit demselben Endgrundgehalt“ angeboten werden. An dem Gesetzentwurf gibt es Kritik.

Berlins Finanzsenator Matthias Kollatz
Berlins Finanzsenator Matthias KollatzImago//Christian Ditsch

Berlin- Berlin plant ein Gesetz, nach dem ehemalige Staatssekretäre beantragen können, in das frühere Beamtenverhältnis zurückzukehren. Ihnen sollen dann innerhalb von sechs Monaten vorrangig freie Stellen „mit demselben Endgrundgehalt“ angeboten werden, wie die Senatsverwaltung für Finanzen am Mittwoch mitteilte. Falls kein entsprechendes Amt frei ist, sollen sie das „nächstniedrigere freie Amt“ sowie eine Ausgleichszulage bekommen.

Es geht der Finanzverwaltung zufolge allerdings nur um ein Rückkehrrecht für Staatssekretärinnen und Staatssekretäre, die vorher im Beamtenverhältnis auf Lebenszeit oder in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis mit dem Land Berlin gestanden haben. Zuvor hatte der Spiegel über das Thema berichtet. In Berlin gibt es nach Angaben der Senatsverwaltung aktuell 24 Staatssekretäre.

Kritik aus der FDP: „Privilegierung ehemaliger politischer Funktionäre“

Zur Begründung des Gesetzesentwurfs teilte die Finanzverwaltung mit, das Gesetz ziele vor allem darauf ab, das politische Leitungsamt einer Staatssekretärin oder eines Staatssekretärs für erfahrene und fachkundige Beschäftigte der Berliner Verwaltung attraktiver zu machen. „Ehemaligen Staatssekretären soll danach die Möglichkeit eingeräumt werden, ihr Berufsleben fortzusetzen, anstatt im einstweiligen Ruhestand zu verbleiben.“

Hinzu komme, dass das Land Berlin mit der Einstellung einen Spareffekt erziele. „Denn für die jeweilige Person fallen 80 Prozent der Versorgung im einstweiligen Ruhestand weg. Gleichzeitig muss kein zusätzliches Personal eingestellt und bezahlt werden.“ Der Senat werde sich voraussichtlich im Frühjahr mit dem Gesetzentwurf befassen.

Der Berliner FDP-Abgeordnete Bernd Schlömer kritisierte das Vorhaben laut Spiegel: „Das ist eine Privilegierung ehemaliger politischer Funktionäre“, sagte er. „Man geht von einem unbefristeten Beamtenverhältnis in ein befristetes Beamtenverhältnis, wenn man Staatssekretär wird. Ist die Regierungszeit vorbei, will man in den Schoß des unbefristeten Beschäftigungsverhältnisses im Status des Beamten zurück. Das geht nicht.“

Der Berliner Staatsrechtler Ulrich Battis sagte, ihm sei keine vergleichbare Regelung in einem anderen Landesbeamtengesetz bekannt. „Das Berliner Modell dürfte bundesweit einzigartig sein.“