Berlin-In Berliner Büros dürfen seit Wochen aufgrund der Corona-Maßnahmen zum Infektionsschutz nur 50 Prozent der Arbeitsplätze genutzt werden. Damit muss mindestens jeder zweite Arbeitnehmer im Homeoffice arbeiten. Doch die Berliner Verwaltung, in der mehr als 120.000 Menschen beschäftigt sind, schafft es offenbar nicht, die ausreichende Menge an Homeoffice-Arbeitsplätzen zur Verfügung zu stellen. Das geht aus einer Meldung des Tagesspiegels am Samstag hervor.
Die Zeitung beruft sich dabei auf einem Bericht der Innenverwaltung an die Mitglieder des Hauptausschusses im Abgeordnetenhauses. Die Abgabe des Berichts war ursprünglich für den 28. Januar angedacht gewesen, dann aber vier Mal verschoben worden. Darin wird klar, dass die Verwaltung ihrem eigenen Anspruch nicht gerecht wird. Laut Tagesspiegel liegt die Quote, selbst unter Abzug aller Angestellten, die aufgrund ihrer Tätigkeit nicht im Homeoffice arbeiten können, nur bei 33 Prozent und damit deutlich unter der vom Senat festgelegten Regel.
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Fehlende Zugänge und Laptops
Noch immer fehlen demnach vielen Angestellten Geräte, wie Laptops oder entsprechende Zugänge. Formal hielten die Behörden die 50 Prozent Auslastungsquote in den Büros allerdings ein. Was die übrigen Angestellten in ihrer Arbeitszeit machten, die nicht über die entsprechenden Endgeräte verfügen, bleibe unklar. Der Grünen-Abgeordnete Stefan Ziller kritisiert den Bericht gegenüber der Zeitung scharf. Statt konkreter Angaben zu den einzelnen Bezirken und Behörden, finden sich seiner Ansicht nach darin lediglich Allgemeinplätze und „Textbausteine, die meine Zweifel nur noch größer werden lassen“, so Ziller. So könne man nicht arbeiten, wird der Politiker weiter zitiert.
Im Bericht der Innenverwaltung heißt es, „Erwartet wird, dass die Marke von 50 Prozent Homeoffice-Fähigkeit der geeigneten Arbeitsplätze in der Berliner Verwaltung insgesamt bis Ende des Jahres 2021 erreicht wird“. Die Quote, die der Senat beschlossen und zuletzt mehrfach verteidigt hat, geht über die Vorgaben im Infektionsschutzgesetz des Bundes hinaus.
