Bescheinigungen über „Impfunfähigkeit“: Anzeige gegen Geschäftsmann

Auf einer Website werden „vorläufige Impfunfähigkeitsbescheinigung“ gegen Gebühr verkauft. Die Good Governance Gewerkschaft (GGG) warnt vor der Seite.

Eine Spritze wird mit Impfstoff gefüllt.
Eine Spritze wird mit Impfstoff gefüllt.dpa/Helmut Fricke

Auf einer deutschen Internetseite werden „vorläufige Impfunfähigkeitsbescheinigung“ angeboten. Diese Bescheinigung soll etwa einer Kündigung in Berufen mit Impfpflicht schützen. Ein persönlicher Kontakt zu einem Arzt oder einer Ärztin findet hierbei nicht statt, nur ein Fragebogen muss ausgefüllt werden. Wenn Personen für sich selbst nicht ausschließen können, gegen einen der Inhaltsstoffe in einem der verfügbaren Covid-19-Impfstoffe allergisch zu reagieren, wird ihnen die „Impfunfähigkeit“ zum Preis von 17,49 Euro bescheinigt. Ausgestellt wird diese Bescheinigung von einer Ärztin a.D. Die Good Governance Gewerkschaft (GGG) warnt vor der Seite und hat Anzeige erstattet.

Mehrere Gewerkschafts-Mitglieder hätten um Rat und eine Einschätzung des Angebots gebeten, sagt GGG-Vorstand Marcel Luthe der Berliner Zeitung. Er habe daraufhin beschlossen, einen Selbsttest durchzuführen. Luthe sagt, dass „ein auch nur zeitversetzter Kontakt mit der Ärztin offensichtlich nicht stattfindet. Das automatisierte Schreiben wird bereits nach etwa einer Sekunde übermittelt“. Seine Einschätzung: „Wer diese mutmaßlich falsche Bescheinigung etwa seinem Arbeitgeber vorlegt, gebraucht sie im Rechtssinne. „Aus hiesiger Sicht ist daher fraglich, ob mit dem Angebot in einer Vielzahl von Fällen zu Straftaten angestiftet wird.“ Luthe hat jetzt Strafanzeige gegen den Betreiber der Seite gestellt.

In einem früheren Verfahren hatte bereits die Wettbewerbszentrale geklagt. Ihre Argumentation laut apotheke-adhoc: Das Angebot verstoße „gegen das Fernbehandlungsverbot gemäß Heilmittelwerbegesetz (HWG), da die Feststellung von Allergien zur Erkennung oder Behandlung von Krankheiten gehöre“. Daraufhin hatte das Landgericht Stade die Bewerbung und Ausgabe der Bescheinigungen dem Bericht zufolge per einstweiliger Verfügung untersagt. Trotzdem ist die Seite weiterhin aktiv, berichtet das Gesundheitsportal apotheke-adhoc.de weiter. Der Betreiber hatte dem Gesundheitsportal zufolge dazu gesagt: „Die Verfügung hat keinerlei Auswirkungen auf die Website.“ Und weiter: „Es wird auf der Webseite klipp und klar formuliert, dass es sich nicht um eine Behandlung handelt.“

Vielmehr handele es sich „um ein Aufklärungsangebot und um eine Feststellung, dass der Nutzer nichts über seine Allergien sagen kann, bevor es nicht ärztlich abgeklärt wird“. Und weiter: „Wenn wir feststellen, dass der Patient nicht ausschließen kann, dass er allergisch ist, dann raten wir ihm, dass er sich von einem Allergologen untersuchen lassen soll.“ Luthe sagt dazu: „Mich widert diese Abzocke verängstigter Leute an.“