Berlin: Corona-Infizierte müssen sich nur noch fünf Tage isolieren

Berlin und Brandenburg verkürzen die Corona-Isolationspflicht. Es müssen aber bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden.

Ein medizinischer Mitarbeiter führt einen Corona-Schnelltest durch (Symbolbild).
Ein medizinischer Mitarbeiter führt einen Corona-Schnelltest durch (Symbolbild).dpa/Martin Schutt

Der Berliner Senat hat eine kürzere Isolationsfrist im Fall einer Corona-Infektion beschlossen. Künftig müssten sich Infizierte nur noch fünf Tage isolieren, wenn sie 48 Stunden symptomfrei sind und einen negativen Test vorweisen können, sagte Berlins Regierende Bürgermeisterin Franziska Giffey (SPD) am Dienstag nach einer Sitzung des Senats. Zuvor waren auf Basis verschiedener Kriterien sieben bis zehn Tage Isolierung vorgeschrieben.

Ist die betreffende Person nach fünf Tagen noch nicht symptomfrei, verlängert sich die Isolation, bis keine Symptome mehr vorliegen und das Testergebnis negativ ist, maximal bis zum zehnten Tag.

Der Senat hatte das Thema bereits bei der Sitzung am Dienstag in der Vorwoche diskutiert, eine Entscheidung aber wegen offener Fragen noch verschoben. Zuletzt hatten auch die Gesundheitsminister von Bund und Ländern noch einmal über die Fristverkürzung geredet und sich grundsätzlich darauf verständigt. Zur Begründung verwiesen sie nach ihrer Schaltkonferenz am vergangenen Donnerstag auf die zunehmende Immunität in der Bevölkerung und mildere Corona-Verläufe mit der Omikron-Variante.

Auch Brandenburg verkürzt Isolationsfrist

Auch Brandenburg kündigte an, die Isolation nach einem positiven Corona-Test auf fünf Tage zu verringern. Ein abschließendes Freitesten sei für die allgemeine Bevölkerung nicht mehr nötig. Die Voraussetzungen für die Verkürzung der Isolationsfrist sind die gleichen wie in Berlin.

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Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher (Grüne) begründete den Schritt mit der deutlichen Entspannung der Corona-Lage in den vergangenen Wochen. „Mit dem Ende der kalten Jahreszeit und mehr Aufenthalten im Freien sinkt das Risiko für Atemwegsinfektionen, die Krankenhausbelastung ist stabil“, sagte sie laut Mitteilung. Zudem gebe es eine entsprechende Empfehlung des Robert-Koch-Instituts (RKI).

RKI: Tests ab dem fünften Tag empfohlen

Das RKI hatte am Montagabend neue Leitlinien veröffentlicht. Der Empfehlung zufolge soll Infizierten mit positivem Test dringend empfohlen werden, sich beginnend mit dem fünften Tag wiederholt mit Schnelltests zu testen – so lange, bis das Ergebnis negativ ist.

Zuletzt hatten auch die Gesundheitsminister von Bund und Ländern noch einmal über die Fristverkürzung geredet und sich grundsätzlich darauf verständigt. Mehrere Länder haben schon Neuregelungen bekannt gegeben.

Das Brandenburger Gesundheitsministerium habe am Dienstag ein entsprechendes Weisungsschreiben an die Landkreise und kreisfreien Städte geschickt, hieß es. Damit solle ein landeseinheitliches Vorgehen gewährleistet werden. Die Landkreise und kreisfreien Städte sollten die Regeln nun mittels eigener Allgemeinverfügungen bis zum Freitag in Kraft setzen.