Corona-Stufenplan: Diese Maßnahmen sollen abgeschafft werden

Bund und Länder wollen viele Corona-Beschränkungen bis zum Frühlingsbeginn am 20. März zurücknehmen. Dies steht in einem Papier, das Mittwoch besprochen wird.

Der Frühling kann kommen. In der Gastronomie gilt ab dem 4. März nur noch die 3G-Regel.
Der Frühling kann kommen. In der Gastronomie gilt ab dem 4. März nur noch die 3G-Regel.dpa/Annette Riedl

Bund und Länder planen in einem Drei-Stufen- Plan weitreichende Lockerungen des gesellschaftlichen Lebens bis zum 20 März. Dies geht aus einer Beschlussvorschlag hervor, die der Berliner Zeitung vorliegt. Basisschutzmaßnahmen wie das Tragen einer Mund-Nase-Maske sollen aber bestehen bleiben. Die Bundesländer sollen zudem weiterhin eigenmächtig über Maßnahmen entscheiden dürfen.

Wörtlich heißt es in der Beschlussvorschlag: „In den Bereichen, die keine oder nur geringe überregionale Auswirkungen haben, werden die Länder angesichts des unterschiedlichen Infektionsgeschehen und der Impfquoten sowie der Belastungen des Gesundheitssystems eigenverantwortlich über Öffnungsschritte entscheiden. Bis zum kalendarischen Frühjahrsbeginn am 20. März 2022 sollen die weitreichenden Einschränkungen des gesellschaftlichen, kulturellen und wirtschaftlichen Lebens schrittweise zurückgenommen werden. Danach sollen Basisschutzmaßnahmen wie insbesondere das Tragen medizinische Masken greifen. Die nachfolgende Systematik basiert auf der gegenwärtigen Lageeinschätzung und Prognose. Vor jedem Schritt bleibt in beide Richtungen zu prüfen, ob die geplanten Maßnahmen lageangemessen sind.“

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Im ersten Schritt wird die Personenobergrenze für private Treffen von zehn auf 20 hochgesetzt. Personen unter 14 Jahre sind davon ausgenommen. Für Ungeimpfte gilt diese Lockerung nicht. Kommt nur ein Ungeimpfter dazu, bleibt es bis einschließlich 19. März bei der Regel: Ein Haushalt darf sich mit einer weiteren Person eines anderen Haushalts treffen. Die 2G-Regel im Einzelhandel entfällt. Eine FFP2-Maske wird aber für den Einzelhandel empfohlen.

Im zweiten Schritt sollen ab dem 4. März Clubs und Diskotheken mit der 2Gplus-Regel öffnen. In der Gastronomie und im Tourismus soll 3G gelten. Die Personenobergrenze für Großveranstaltungen wird hochgesetzt. Unter 2G-plus Bedingungen sollen bei Events in Innenräumen 4000 Menschen erlaubt sein – bei einer maximalen Auslastung von 40 Prozent. Bei Großveranstaltungen im Freien dürfen unter 2G-plus-Bedingungen 25.000 Menschen kommen – bei einer Auslastung von 60 Prozent.

In einem dritten und letzten Schritt sollen ab dem 20. März 2022 alle tiefgreifenderen Schutzmaßnahmen entfallen. In dem Beschlussvorschlag heißt es: „Auch die nach dem Infektionsschutzgesetz verpflichtenden Homeoffice-Regelungen entfallen. Arbeitgeber können aber weiterhin in Einvernehmen mit den Beschäftigten die Arbeit im Homeoffice anbieten, wenn keine betrieblichen Gründe entgegenstehen und diese im Interesse des betrieblichen Infektionsschutzes liegt (z. B. bei Tätigkeit in Großraumbüros).“

Inzidenz in Deutschland sinkt den zweiten Tag in Folge

Bund und Länder halten an der einrichtungsbezogenen Impfpflicht, die ab dem 15. März gelten soll, fest. Die Einführung einer allgemeinen Impfpflicht halten sie weiter für notwendig, heißt es in dem Vorschlag.

Die Möglichkeit für Betriebe, Mitarbeiter in Kurzarbeit zu schicken, soll über den 31. März hinaus verlängert werden. Unternehmen sollen auch bis Ende Juni Überbrückungshilfen beantragen können.

Bund und Länder loben in dem Beschlussvorschlag das „verantwortungsvolle Verhalten“ der Bürger in Deutschland. Sie mahnen aber, dass sie trotz der geplanten Lockerungen im März weiterhin vorsichtig sein sollen. Das betrifft vor allem private Feiern in geschlossenen Räumen.

Zur besseren Behandlung von Risikopatienten will die Bundesregierung das neu zugelassene Medikament Paxlovid bestellen. Bei früher Einnahme des Medikaments hat es eine hohe Wirksamkeit gegen Covid-19.

Das Corona-Infektionsgeschehen geht unterdessen in Deutschland offenbar zurück: Die bundesweite Sieben-Tage-Inzidenz ist am zweiten Tag infolge gesunken – wobei die Aussagekraft der Daten derzeit eingeschränkt ist. Das Robert Koch-Institut (RKI) gab den Wert der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner und Woche am Montagmorgen mit 1459,8 an. Am Vortag war der Wert erstmals seit Ende Dezember gesunken und lag bei 1466,5. Es ist schwer zu beurteilen, ob das wirklich eine Wende im Infektionsgeschehen von Deutschland bedeutet. Es könnte auch sein, dass der Inzidenzrückgang nicht das tatsächliche Infektionsgeschehen widerspiegelt, sondern Folge eines überlasteten Melde- und Testsystems ist.