Bestechung bei Kfz-Zulassungen: Bewährungsstrafe

Wegen Bestechung ist ein ehemaliger Mitarbeiter eines Kfz-Zulassungsdienstes zu einem Jahr und sechs Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Der 26-Jäh...

ARCHIV - Eine Figur der blinden Justitia.
ARCHIV - Eine Figur der blinden Justitia.Sonja Wurtscheid/dpa/Symbolbild

Berlin (dpa/bb) –-Wegen Bestechung ist ein ehemaliger Mitarbeiter eines Kfz-Zulassungsdienstes zu einem Jahr und sechs Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Der 26-Jährige habe an einen damaligen Mitarbeiter einer Kfz-Zulassungsstelle Geld gezahlt, um eine beschleunigte Bearbeitung der Vorgänge eigener Kunden zu erreichen, begründete das Amtsgericht Berlin-Tiergarten am Donnerstag. Die Einziehung von Wertersatz in Höhe von 16.200 Euro wurde angeordnet.

In dem Prozess ging es um insgesamt 162 Fälle in der Zeit von Oktober 2017 bis August 2018. Die Verfahren gegen zwei jüngere Mitangeklagte, die damals Heranwachsende waren, wurden zu Beginn der Verhandlung eingestellt. Der 26-Jährige hatte gestanden.

Laut Ermittlungen hätten die drei Angeklagten einem damaligen Angestellten des Landesamtes für Bürger und Ordnungsangelegenheiten Berlin – Referat Kraftfahrzeugzulassung – jeweils 100 Euro gezahlt, damit dieser „entgegen der geltenden Verwaltungspraxis und der entsprechenden Dienstanweisung“ eine bevorzugte Bearbeitung veranlasste. Die betroffenen Kunden des Zulassungsdienstes hätten jeweils einen „Expresszuschlag“ an die Angeklagten gezahlt.

Gegen den ehemaligen Mitarbeiter der Zulassungsstelle ist in einem früheren Prozess wegen Bestechlichkeit in 247 Fällen eine Haftstrafe von zwei Jahren und sieben Monaten verhängt worden. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Der Mann hatte in der Verhandlung vor sieben Monaten am Amtsgericht Tiergarten gestanden und erklärt, er habe sich zu den Taten verleiten lassen.

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Im ersten Prozess war ein 40-jähriger Mitarbeiter eines Kfz-Zulassungsdienstes mitangeklagt und zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Dessen Verteidiger hatte erklärt, Hintergrund der Taten seien die damaligen erheblichen Wartezeiten bei der Kfz-Zulassung in der Hauptstadt gewesen. „Da kam die Idee mit dem Expresszuschlag“.

Im Fall des 26-Jährigen hatte die Staatsanwaltschaft eine Strafe von einem Jahr und acht Monaten Haft auf Bewährung gefordert. Der Verteidiger plädierte auf ein Jahr und einen Monat auf Bewährung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.