Betrug mit Corona-Soforthilfen: Erster Prozess beginnt am Freitag
Der Angeklagte soll sich 35.000 Euro durch gezielte Falschinformationen erschlichen haben.

Berlin-Ein 31-jähriger Berliner soll sich nach Überzeugung der Berliner Staatsanwaltschaft zwischen dem 31. März und dem 8. April 2020 bei der Investitionsbank Berlin Zuschüsse aus den Corona-Soforthilfeprogrammen in Höhe von 35.000 Euro betrügerisch erlangt haben.
Dem Angeklagten wird nun Subventionsbetrug zur Last gelegt. Er habe nach Angaben der Sprecherin der Berliner Strafgerichte, Lisa Jani, „mit zwei gesondert verfolgten Mittätern in den entsprechenden Onlineformularen bewusst der Wahrheit zuwider angegeben, dass fünf Gesellschaften sowie sein eigenes Einzelunternehmen Zuschüsse für die Sicherung der betrieblichen Existenz in der Corona-Krise benötigten“.
Zudem habe er „bestätigt, dass die beantragten Mittel ausschließlich für fortlaufenden betrieblichen Sach- und Finanzaufwand verwendet werden“.
In Wahrheit seien aber „fünf der Firmen gar nicht existent, die sechste habe ihre Geschäftstätigkeit fortführen können, so dass kein Bedarf im Sinne der Förderrichtlinien bestanden habe“, teilte Jani weiter mit. Von den insgesamt beantragten 82.510 Euro seien 35.010 Euro tatsächlich ausgezahlt worden. Der Angeklagte sitzt seit dem 24. April 2020 in Untersuchungshaft.