BFC Dynamo:  Jubiläumsfeier mit über 40 Fans von Polizei aufgelöst

Die Anhänger wollten in Alt-Hohenschönhausen das 55-jährige Bestehen des Fußballclubs „gebührend feiern“. Dafür hatten sie sich sogar illegale Böller besorgt. 

Beamte einer Berliner Einsatzhundertschaft fahren zu einem Einsatz (Symbolbild). 
Beamte einer Berliner Einsatzhundertschaft fahren zu einem Einsatz (Symbolbild).
imago images/Christian Spicker

Berlin-Ein Großaufgebot der Polizei hat am Freitagabend eine Jubiläumsfeier von Fans des BFC Dynamo in Alt-Hohenschönhausen aufgelöst. Die Veranstaltung war aufgefallen, weil immer mehr Gäste mit Schals, Mützen und Fahnen in ein Gebäude gingen. Wie die Polizei mitteilte, hatten Streifenbeamte gegen 20 Uhr beobachtet, wie Personen in Fankleidung ein Gelände am Weißenseer Weg betraten. Da sich nach kurzer Zeit bereits mehrere Dutzend Fans versammelt hatten, forderten die Beamten Verstärkung an.

Zusammen mit zwei Einsatzhundertschaften wurden insgesamt 42 Fans überprüft und kontrolliert. Dabei stellte sich nach Angaben einiger Fans heraus, dass man das 55-jährige Jubiläum des Vereins „gebührend feiern“ wollte. Deshalb sollten auch Feuerwerkskörper gezündet werden, hieß es.

Polizei wird beleidigt und findet illegale Böller

Bei weiteren Kontrollen fanden die Beamte illegale Böller, eine kleine Menge betäubungsmittelsuspekter Substanzen und einen Schlagstock. Einsatzkräfte seien nach Angaben der Polizei vereinzelt beleidigt worden. „Ein 47-jähiger Mann soll bei der Feststellung seiner Personalien Widerstand geleistet und versucht haben, einen Polizisten zu schlagen“, erklärte ein Polizeisprecherin. Bei der Festnahme habe er dann mehrere Polizisten beschimpft.

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Da der Mann den Eindruck erweckt hatte, Drogen konsumiert zu haben, wurde ihm auf einer Polizeiwache Blut entnommen. Die anderen Fans durften nach Aussprechen von Platzverweisen wieder gehen. Die Polizei leitete Anzeigen wegen des Verdachts der Beleidigung und des Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz ein. Zudem sollen 18 BFC-Fans gegen das Infektionsschutzgesetz verstoßen haben.