Strafe „zu hoch“: BGH kippt Urteil im Fall des Wolfsmasken-Vergewaltigers
Der Täter wurde wegen Vergewaltigung einer Elfjährigen zu einer Haftstrafe mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt. Der BGH hält die Strafe für zu hoch.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat das Urteil gegen den sogenannten Wolfsmasken-Vergewaltiger teilweise aufgehoben. Der Fall des heute 46-jährigen Sexualstraftäters muss neu verhandelt werden, berichten Bild-Zeitung und Süddeutsche Zeitung übereinstimmend.
Das Gericht in Karlsruhe führte aus, dass die Haftstrafe von zwölf Jahren angesichts der zusätzlich verhängten Sicherungsverwahrung zu hoch gewesen sei.
Der Angeklagte hatte im Sommer 2019 in München mit einer Wolfsmaske über dem Kopf eine Elfjährige vergewaltigt. Nach dem Übergriff in einer Grünanlage im Stadtteil Obergiesing fahndete die Polizei fieberhaft nach dem Täter. Keine 48 Stunden später war der einschlägig vorbestrafte Mann gefasst.
An seiner Schuld ließ nun auch der BGH keine Zweifel – er beanstandete aber das Strafmaß von zwölf Jahren Haft. Hier bemängelte das Gericht, dass die Strafkammer nicht hinreichend die zugleich angeordnete Sicherungsverwahrung berücksichtigt hätte.
Landgericht München muss den Fall neu verhandeln
Der Fall wurde nun zur neuen Verhandlung an eine Jugendschutzkammer am Landgericht München I zurückverwiesen. Es werde keine neue Beweisaufnahme zur Tat geben, hieß es. Die Jugendschutzkammer könne aber bei der erneuten Strafzumessung die Entwicklung des Täters seit seiner Verurteilung und seine persönlichen Umstände neu bewerten. Der Anwalt des Täters erklärte, der BGH sei seiner Revision vollständig gefolgt.
Zur Einschätzung der Urteilsaufhebung sagte der Münchner Jurist Santosh Gupta der Bild-Zeitung: Der vom BGH gerügte Fehler im Rahmen der Strafzumessung sei „ein Kardinalfehler“ gewesen, der nicht hätte passieren dürfen. Deshalb sei „das Urteil des BGH absolut in Ordnung“.
